Zeitliche Bindung im Mietvertrag

Hallo,
kann mir jemand sagen,ob es rechtlich bindend ist,einen Mietvertrag frühestens nach Ablauf eines Jahres mit den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen zu können? Das Problem ist,das am 01.03.2013 der Mietvertrag beginnt,aus persönlichen Gründen kann dieser nicht antreten.
Wäre super, wenn da jemand einen Tipp geben kann, wie man das Problem lösen kann.
Viele Grüße aus Leipzig

Hallo, Verträge sind natürlich bindend, wenn sie jetzt kündigen, können sie zum 1.7. raus. Zeitmietverträge gibt es nur noch sehr eingeschränkt, es kann allerdings ein beiderseitiger Kündigungsverzicht, von bis zu 4Jahren, vereinbart werden.

Wenn es ein individualvertrag ist, lässt sich dieser vor ablauf des jahres nicht beenden.

Sofern beide Parteien im Mietvertrag gegenseitig auf ihr ortdenliches Kündigungsrecht für die Dauer von einem Jahr verzichtget haben, ist dies rechtlich bindend.