Da man leider nie eindeutige Aussagen auf den öffentlichen StädteWebsites findet, hoffe ich auf juristischen Sachverstand hier in der Community.
Es geht um die Ausgangssperre, die in der „Bundesnotbremse“ so geregelt ist:
" der Aufenthalt von Personen außerhalb ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt"
Jetzt soll das Gesetz vom 01.05 gelten und wegen guter Werte soll es am 15.05. 0 Uhr wieder außer Kraft sein.
Nun könnte man annehmen, wenn am 01.05. der Satz erstmalig gilt „22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages“, dass die erste Ausgangssperre ab 22 Uhr, des 01.05. gilt.
Man könnte auch annehmen, der Satz „22 Uhr bis 5 Uhr Folgetag“ gilt noch am 14.05., es wird also eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des 15.05. „verfügt“, am 15.05. gilt der Satz „von 22 Uhr bis5 Folgetag“ nicht mehr, also kann abends um 22 Uhr keine Sperre mehr am 15. verfügt werden.
Nun scheint aber die Wirklichkeit anders zu handeln, die Ausgangssperre galt ab 0 Uhrdes 1.05. und endet um 0 Uhr des 14.05.
Kann mir wer das erklären? Wie kann die schon um 0 Uhr des 01.05. gelten, wenn erst an dem Tag der Satz (s.o. ) gültig ist? Wo fehlt mir da etwas an juristischen? Wissen?
Vielleicht auch nicht. Meine Antwort war ein Schnellschuss. Warten wir lieber, was andere dazu sagen. Ich bin jedenfalls sehr von einem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegangen, um das es ja eigentlich gar nicht geht.
Seid ihr eigentlich von allen guten Geistern verlassen?
Was ist das für eine Krümelkackerei. Geht doch mit der Stoppuhr nach draußen!
Ich glaube kaum dass jemand verhaftet wird weil er wegen 5 Min. Zeitüberschreitung erwischt wurde.
Was wollt ihr alle um diese Zeit draußen?
Leiht euch Nachbars Hund und geht Gassi mit ihm.
Das ist akademisches Geschwätz.
Das glaube ich nicht.
Wenn es um eine kreisfreie Stadt geht, wirst Du fündig, ansonsten mußt Du halt beim Landkreis suchen.
Bitte das Gesetz bzw. die Länderverordnung bzw. die Allgemeinverfügung des Landkreises im Wortlaut mitteilen (oder Link setzen).
Ansonsten ist das ein Blinde-Kuh-Spiel.
Ich habe mich bemüht, alle relevanten Fakten zu nennen. Die Bundesnotbremse, sollte jeder kennen, ist bundesweit bekannt und trägt den Namen" Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021" Dort unter Artikel 1/ (1)/2 ist der oben genannte Wortlaut zu finden. Das habe ich jetzt stichprobenartig in 3 Landkreisen nachgeschaut, es ist überall die gleiche PDF verlinkt und wie auch geschrieben, steht nur ab wann das Gesetz gilt (und nichts zu der Ausgangssperre) und da wo es nicht mehr gilt, ab wann es nicht mehr gilt, so wie oben beispielhaft 2 Daten gewählt wurden.
Die Frage bleibt also, wenn ein Gesetz ab 01.05. gilt, in dem steht „Ab 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages“ ist dir erste Ausgangssperre dann eben ab 22 Uhr, oder schon ab 0 Uhr des 1. Mais?