Zeitliche Gültigkeit einer Fahrtenbuch Auflage!?

Wie lange gelten zeitlich nicht definierte Auflagen des Finanzamtes?

Angenommenes Beispiel:
Im Steuerbescheid eines Jahres erfolgt die Auflage, die für den Verpflegungsmehraufwand angesetzten Pauschalen, zukünftig mittels Fahrtenbuch zu belegen (im Beispielfall wäre dies die einzige Begründung für das Fahrtenbuch, da Dienstwagen etc. unstrittig über die 1 % bzw. 0,03 % Regelung behandelt würden)

Der Steuerpflichtige führt daraufhin ein Fahrtenbuch, reicht es mit der Steuererklärung ein und das Finanzamt akzeptiert daraufhin die angesetzten Mehraufwendungen. Die Auflage wird im entsprechenden Steuerbescheid jedoch nicht erneut erwähnt.

Wäre in einem solchen Fall anzunehmen, dass in der nächsten Steuererklärung ein Fahrtenbuch nicht noch mal einzureichen ist, oder gibt es eine anderweitig definierte zeitliche Gültigkeit einer Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches?

Hi !

zukünftig mittels Fahrtenbuch zu belegen

Dies bedeutet: Immer wenn solche Aufwendungen in der Zukunft geltend gemacht werden wollen, ist zwingend dieses Fahrtenbuch zu führen.

Die Auflage wurde ohne eine Befristung erteilt und ist daher unbefristet gültig.

BARUL76

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