Hi!
Ich hoffe, ich bin mit einer Frage zum Rechnungswesen im richtigen Bereich gelandet … 
Ich hocke hier mit drei Leuten, die sich auf die Abschlussprüfung ihrer Berufsausbildung vorbereiten und jetzt Probleme mit der zeitlichen Rechnungsabgrenzung haben. Das macht sich an folgendem Fall fest:
Ein Unternehmen bekommt am 1.12 vom Finanzamt den Steuerbescheid für die Kfz-Steuer der Firmenfahrzeuge. Der Steuerzeitraum ist der 01.01. bis 31.12 des kommenden Jahres, also das neue GJ. Wie wird dieser Geschäftsvorfall gebucht, wenn die Zahlung erst Anfang Januar erfolgen soll?
Rechnungsstellung im alten GJ,
Leistung im neuen GJ,
Zahlung im neuen GJ.
Die bisherigen Überlegungen:
Am GJ-Ende darf der Betrag nicht auf Aufwand gebucht sein, da die Leistung ins neuen GJ gehört. Also keine Aufwandsbuchung, sondern zeitliche Abgrenzung.
Da kein Teilbetrag in das alte GJ gehört, fällt die Möglichkeit der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ weg, weil die ja nur Beträge für das alte GJ enthalten dürfen
Da keine Zahlung erfolgt ist, fällt auch die Abgrenzung mittels ARA unter den Tisch, da mangels Zahlung kein Forderungsanspruch gegenüber dem Finanzamt besteht.
Wo also lässt man am 1.12. diese Rechnung, damit sie zu Beginn des neuen GJ korrekt als Aufwand gebucht werden kann?
Grüße
Heinrich