ich möchte eine Eigentumswohnung von privat kaufen. Alle wichtigen Unterlagen habe ich und jetzt stellt sich mir die Frage, wie weiter vorzugehen ist? Erst zum Notar für einen (Vor)vertrag, oder erst eine finanzierende Bank suchen?
Die Besitzerin hat in Abt. III des Grundbuchs noch eine Grundschuld eingetragen, diese will ich natürlich nicht übernehmen, um diese zu löschen braucht sie wohl erst das Geld aus dem Verkauf, aber ich will ja keinen Kredit aufnehmen um dieses Geld zu erhalten solange ich nicht als
Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin…!? Erteilen Banken eine bzgl. Konditionen und Durchführung verbindliche Zusage eines Kredits, welche ich aber bei Nichtkauf nicht in Anspruch nehmen muß?
Ich geh mal davon aus, Du bist mit dem Verkäufer einige und Du hast für Dich im Grunde Deine Finanzen geklärt. Dann machst Du mit Deiner Bank einen Termin aus wg. Finanzierung (nach Abklopfen der Zinsen bei verschiedenen Banken etc.). Die sollen Dir dann eine KReditzusage geben ohne Bereitstellungszinsen.
Zeitgleich machst Du mit dem Verkäufer einen Notartermin aus - Vorlaufzeit ist meist so 3 - 4 Wochen - wenn Du es eilig hast, gibt es auch Notare, die das schneller machen - ich halte nichts davon. Vorverträge sind sinnlos und kosten höchstens Geld.
Im Vertrag vereinbarst Du - das ist üblich - das das Objekt lastenfrei übergeben wird - das bedeutet, daß der vorbesitzer die Gundschuld löschen läßt - da kannst Du dann Deine eigene eintragen lassen (also Hypothek etc.) Die Eintragung der Grundschuld veranlaßt auch der Notar - Deine Bank, die Deine Finanzierung macht, muß ihm die notwendigen Unterlagen zukommen lassen. Auch die Gundschuldeintragung kostet Geld.
Dann ist der große Tag - Notartermin. Alle unterschreiben und NUN beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung - ohne die bezahlst DU nämlich noch nichts - die besagt nämlich, daß der Verkäufer keine Rechte mehr an dem Objekt hat - die wird quasi eingetragen im Grundbuch und der Verkäufer kann dann keine Darlehen mehr auf das Objekt aufnehmen. Wenn die also da ist, dann benachtrichtigt Dich der Notar (dauert evtl. so 4 Wochen), daß Du nun zahlen sollst - und zwar evtl. auf verschiedene Konten (wennd er Verkäufer Hypotheken hat, kriegt erst die Bank Geld, bevor eine Restsumme der Verkäufer bekommt), kriegst Du aber ganz genau gesagt. Oder man bezahlt auf ein Treuhandkonto des Notars.
Und dann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht (wenn alle mitteilen - alles Geld gezahlt) und Du als entdültiger Eigentümer eingetragen (Löschung Auflassungsvormerkung kostet wieder ne Gebühr)
Das war es so in einfachen Worten erklärt. Rechtliches kann der Notar Dir im Gespräch noch genau erklären.
bevor du beim Notar unterschreibst, solltest du zumindest schon mal Vorgespräche über Finanzierungen mit Banken, Bausparkassen usw. geführt haben, damit du weißt, ob eine Finanzierung für dich überhaupt möglich ist. Dabei kommt es ja auf viele Details an, die anderweitig in dem Forum beschrieben sind.
Wenn du dann eine Finanzierungszusage hast oder evtl „nur“ die Info, das dies generell möglich ist, solltest du den Rest angehen.
Zum Thema Kaufpreisabwicklung, GS-Löschung usw. : Dafür gibt es Möglichkeiten beim Notar über ein sogenanntes Notaranderkonto. D.h. du bzw die finanzierende Bank wird das Geld auf ein treuhänderisches Konto beim Notar überweisen. Dieser darf das Geld nur unter gewissen banküblichen Vorraussetzungen weiterleiten. Dadurch ist für dich geregelt, daß du die ETW lastenfrei bekommst.