Guten Tag, ich würde gerne wissen ob man aus einer Wohnung mit der gewöhnlichen Kündigungsfrist ausziehen kann, wenn zuvor der Mietvertrag auf 3 Jahre geschlossen wurde da der Vermieter vorhatte dieses Objekt nach dieser Zeit abzureißen und sich somit absichern wollte die Wohnung frei zubekommen. Sind diese 3 Jahre auch für den Mieter verpflichtend? Vielen Dank im voraus!
Hallo,
ich würde sagen, ohne das näher geprüft zu haben, dass das auch für den Mieter verpflichtend ist, wobei es sicher auch darauf ankommt, was konkret vereinbart wurde. Deswegen sollten Sie sich beraten anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Zunächst mal ja, Sie sind vertragsrechtlich gebunden. Sie haben auch nicht das Recxht Nachmieter beizubringen die der Vermieter dann nehmen MUSS. Aber reden mit dem Vermieter kann nicht schaden … Hier ein Beitrag, ggfs, sind Sie ja ein Härtefall: