Zeitlicher Verlauf eines Immobilienkaufs (Haus)

Hallo Experten,

wie sieht eigentlich der zeitliche Verlauf eines Immobilienkaufs (Haus) aus?

Meines Wissens wie folgt:

  1. ‚Vorschläge‘ bei Banken einholen
  2. Mit geplantem Kaufvertrag und sonstigen Unterlagen des Objektes ein zweites Gespräch mit den Banken führen um weiter zu verhandeln und um ein konkretes Angebot erstellen zu lassen
  3. Angebote vergleichen und Auswahl treffen
  4. Notartermin festlegen
  5. Bank nimmt mit Notar Kontakt auf und überweist Kaufpreis auf Notaranderkonto
  6. Beim Notar: Kaufvertrag unterschreiben
  7. Notar stellt ‚Auflassungsantrag‘ beim Grundbuchamt
  8. Nach Zuteilung des Auflassungsbescheid vom Grundbuchamt wird der Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Käufer überwiesen
  9. Nach einigen Wochen erfolgt Eintrag ins Grundbuch

Bitte um Korrektur des zeitlichen Ablaufs.

Wann nimmt die Bank eine Besichtigung des Objektes vor? Um ein konkretes Angebot erstellen zu können, müßte diese Besichtigung vor Erstellung des Angebotes erfolgen. Fallen Schätzgebühren an, müßte ich somit an mehrere Banken zahlen?!?!

Danke und Gruß
Ulrich

Hallo Ulrich,

Im Prinzip kannst Du Bank und Vertrag (Notar) unabhängig voneinander parallel bearbeiten. Einige Punkte sind aber doch wichtig:

  1. ‚Vorschläge‘ bei Banken einholen
  2. Mit geplantem Kaufvertrag und sonstigen Unterlagen des
    Objektes ein zweites Gespräch mit den Banken führen um weiter
    zu verhandeln und um ein konkretes Angebot erstellen zu lassen
  3. Angebote vergleichen und Auswahl treffen
  4. Notartermin festlegen

Kannst Du auch machen, ohne schon ein Angebot ausgewählt zu haben. Du mußt halt nur aufpassen, daß die Zeit reicht, um die Knete auch bis zum Zahlungsdatum zu kriegen. Die Banken brauchen da auch ein paar Wochen.

  1. Bank nimmt mit Notar Kontakt auf und überweist Kaufpreis
    auf Notaranderkonto
  2. Beim Notar: Kaufvertrag unterschreiben

Nee, das läuft nicht. Ohne unterschriebenen Kaufvertrag gibt’s von der Bank keinen Pfennig. Also andersrum.

  1. Notar stellt ‚Auflassungsantrag‘ beim Grundbuchamt
  2. Nach Zuteilung des Auflassungsbescheid vom Grundbuchamt
    wird der Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Käufer
    überwiesen
  3. Nach einigen Wochen erfolgt Eintrag ins Grundbuch

Bitte um Korrektur des zeitlichen Ablaufs.

Kommt sonst glaube ich so in etwa hin. Aber vielleicht findet noch jemand was, das ich übersehen habe.

Wann nimmt die Bank eine Besichtigung des Objektes vor? Um ein
konkretes Angebot erstellen zu können, müßte diese
Besichtigung vor Erstellung des Angebotes erfolgen.

Vor dem konkreten, ja.

Fallen

Schätzgebühren an, müßte ich somit an mehrere Banken
zahlen?!?!

Im schlimmsten Fall ja. Aber normalerweise kann man die Banken vorher soweit sichten, daß man nur noch mit einer Bank die Schätzung macht. Außerdem kann über die Gebühr auch verhandelt werden, wie über alles andere.

Gruß, Kubi

  1. Notartermin festlegen

Kannst Du auch machen, ohne schon ein Angebot ausgewählt zu
haben. Du mußt halt nur aufpassen, daß die Zeit reicht, um die
Knete auch bis zum Zahlungsdatum zu kriegen. Die Banken
brauchen da auch ein paar Wochen.

Wann ist denn der Zahlungstermin?

Hall Ulrich,

  1. Notartermin festlegen

unterschreiben solltest Du den notariellen Kaufvertrag allerdings erst, wenn Du alle Finanzierungszusagen hast!

  1. Bank nimmt mit Notar Kontakt auf

nein, tut sie nicht, und auszahlen wird sie das Darlehen erst nach Vorlage des Kaufvertrages. Und ob ein Notaranderkonto - das dir als Käufer nicht unbeträchtliche Kosten beschert - überhaupt erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

  1. Beim Notar: Kaufvertrag unterschreiben
  2. Notar stellt ‚Auflassungsantrag‘ beim Grundbuchamt
  3. Nach Zuteilung des Auflassungsbescheid vom Grundbuchamt
    wird der Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Käufer
    überwiesen

wann der Verkäufer sein Geld erhält, hängt von den Umständen und den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. In der Regel sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

  1. Nach einigen Wochen erfolgt Eintrag ins Grundbuch

Bitte um Korrektur des zeitlichen Ablaufs.

Wann nimmt die Bank eine Besichtigung des Objektes vor?

Besichtigungen sind, wenn überhaupt, nur bei Überschreiten bestimmter Summen (meist 300 TDM) erforderlich.

konkretes Angebot erstellen zu können, müßte diese
Besichtigung vor Erstellung des Angebotes erfolgen. Fallen
Schätzgebühren an, müßte ich somit an mehrere Banken
zahlen?!?!

Wenn Du Pech hast…

Sofern er es nicht von sich aus tut: sprich Deinen Berater auf KFW-Mittel an.

Wie Du siehst, sind Deine Fragen so pauschal nicht zu beantworten. Du solltest sie mit den konkreten Angaben Deinem Berater stellen.

Freundliche Grüße
Wolle

Hallo Ulrich,

2 Dinge sind mir aufgefallen:

  1. Notaranderkonto ist nicht nötig. Das kostet nur Geld. Macht im Kaufvertrag einen Übergabetermin ab, überweist vorher das Geld. Dann zieht Ihr ein, der Verkäufer bestätigt gegenüber dem Notar die Zahlung des Kaufpreises und dieser nimmt dann die Grundbucheintragung vor.
  2. Die Banken gehen meist vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis aus. Die „Schätzung“ stellt nur fest ob das Objekt weit davon entfernt ist. In unserem Fall erfolgte sie durch den Kreditsachbearbeiter innerhalb 10 Minuten. Kostenpunkt ein paar hundert Mark.

Max

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  1. Notaranderkonto ist nicht nötig. Das kostet nur Geld. Macht
    im Kaufvertrag einen Übergabetermin ab, überweist vorher das
    Geld. Dann zieht Ihr ein, der Verkäufer bestätigt gegenüber
    dem Notar die Zahlung des Kaufpreises und dieser nimmt dann
    die Grundbucheintragung vor.

Ganz so einfach ist das leider nicht immer, insbesondere, wenn das Kaufobjekt noch belastet ist. Die Bank zahlt das Darlehen an den Verkäufer erst aus, wenn die Grundschuld an der verlangten Rangstelle (!) im Grundbuch eingetragen ist. Die Grundschuldeintragung kann nur der Eigentümer veranlassen. Eigentümer wird Ulrich erst, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat… Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Deshalb gilt auch hier: ob Notaranderkonto erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ulrich sollte es mit dem Notar und der finanzierenden Bank absprechen.

Freundliche Grüße
Wolle

Auch wenn es Dich jetzt nerven sollte, wieder das Gleiche zu hören, Ulrich: der Zahlungstermin wird zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart. Er sollte jedoch frühestens ca. 4 Wochen nach Kaufvertragsabschluß liegen, kann aber u.U. - z.B. wenn der Verkäufer selbst neu baut und erst in einem Jahr ausziehen kann - auch sehr viel später liegen.

Der Zahlungstermin ist für Dich aber auch bei der Suche nach Deiner Finanzierung von Bedeutung: einige Zeit nach der Zusage berechnet die Bank sog. Bereitstellungszinsen, wenn das Darlehen noch nicht ausgezahlt ist. Frage Deinen Finanzierungsberater, ab wann das der Fall ist.
Gruß
Wolle

Hi,

da muß ich widersprechen. Bei uns war das Haus auch belastet. von 3 Banken und bei 2 Verkäufern. Das ging ganz einfach. Die Banken haben ein Schreiben geschickt, gegen wieviel Zahlung sie mit der Grundbuchlöschung einverstanden sind. Meine Bank hat dann die Gelder an die Banken gezahlt, den Rest an die beiden Verkäufer. Meinen Anteil habe ich an die Verkäufer überwiesen.
Dann das ganze dem Notar mitgeteilt und der hat die nötigen Grundbucheintragungen vorgenommen.

Max

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