Zeitlimit für Unterhaltsforderungen?

Hallo Scheidungsprofis!

Wie lange nach einer Scheidung kann ein Partner, der noch nie Unterhalt verlangt oder bekommen hatte nun doch noch Unterhaltszahlungen zugesprochen bekommen?
Beispiel:
Trennung 2007
Scheidung 2009
erste Unterhaltsforderung Nov 2013
Oder umgekehrt: kann ein Geschiedener sich irgendwann zurücklehnen und davon ausgehen, dass er Jahre nach einer Scheidung keine neuen Unterhaltsforderungen mehr erfüllen muss?
Wie sieht die Praxis aus?
Danke für eure Infos!
Timsy

Auch hallo

Wie lange nach einer Scheidung kann ein Partner, der noch nie
Unterhalt verlangt oder bekommen hatte nun doch noch
Unterhaltszahlungen zugesprochen bekommen?

§1585 BGB dürfte helfen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1585b.html
Allerdings sollten wohl noch weitere Details zum Einzelfall betrachtet werden.

mfg M.L.

Hallo Scheidungsprofis!

Hallo Timsy, nein, nur Geschiedener

Wie lange nach einer Scheidung kann ein Partner, der noch nie
Unterhalt verlangt oder bekommen hatte nun doch noch
Unterhaltszahlungen zugesprochen bekommen?
Beispiel:
Trennung 2007
Scheidung 2009
erste Unterhaltsforderung Nov 2013

Nach meiner Kenntnis besteht die Zahlungsverpflichtung nicht automatisch durch die Scheidung. Der Unterhalt muss eingefordert werden. Wurde bisher kein Anspruch geltend gemacht, muss auch für die Vergangenheit kein Unterhalt gezahlt werden.

Wenn die erste Forderung im November 2013 liegt, gibts auch erst ab November 2013 den Unterhalt.

Oder umgekehrt: kann ein Geschiedener sich irgendwann
zurücklehnen und davon ausgehen, dass er Jahre nach einer
Scheidung keine neuen Unterhaltsforderungen mehr erfüllen
muss?

Nachehelicher Unterhalt kann befristet werden. Fordert der Zahlungsempfänger den Unterhalt nicht ein, kann sich der Zahler irgendwann natürlich entspannt zurücklehnen.

Wie sieht die Praxis aus?

Ein guter Anwalt hätte das vermieden.

Hallo Timsy,

das ist immer eine  Einzelfallentscheidung, dafür weiß ich zuwenig über deine Situation.
§1585 BGB hilft auch weiter und natürlich ein kompetenter Fachanwalt.

Oder siehe hier:

Nach der Scheidung kommt ein Unterhaltsanspruch grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegate im Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig ist. Wird der Ex-Ehegatte dagegen erst Monate oder Jahre nach der Scheidung erstmals unterhaltsbedürftig, scheidet ein Unterhaltsanspruch aus, es sei denn, der unterhaltsbegehrende Ex-Ehegatte betreut gemeinsame minderjährige Kinder. Siehe hierzu auch Zahlungsdauer im nachehelichen Betreuungsunterhalt. Nach § 1569 BGB hat ein Ex- Ehegatte gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch, wenn er nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Mit der Änderung des Unterhaltsrechts ist die Eigenverantwortung des geschiedenen unterhaltsbedürftigen Ehegatten verstärkt worden. Der geschiedene Ehegatte kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, auch nach der Scheidung ohne weiteres einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben.

Alles Gute!
Karla

Das ist eindeutig eine Frage für einen Juristen, daher möchte ich mich als Psychologe dazu nicht äußern.

Hallo,

nach meinem Wissen muss der Partner innerhalb eines Jahres den Unterhaltsanspruch anmelden.
Bin mir aber nicht zu 100% sicher !
Lg, Speedy