Zeitmietverträge

Hallo Mietrechtsfachleute!

Ich habe „gerüchtweise“ davon gehört, daß es keine Zeitmietverträge mehr geben soll, und bereits bestehende in „reguläre“ Mietverträge umgewandelt werden sollen.

Meine Frage: stimmt das???

Damit wäre doch der Grundsatz der „freien Vertragsgestaltung“ komplett aus den Angeln gehoben!

Natürlich ist mir klar, daß Mieter vor Willkürhandlungen ihrer Vermieter geschützt werden sollen, und auch „Knebelverträge“ sollen ja nicht rechtlich einwandfrei sein. Aber eine VÖLLIGE Streichung von Zeitverträgen ist doch wohl zuviel des Guten!

Mein Problem ist dieses: ich habe eine ziemlich kleine Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne. (zwei Personen) Nun hat meine Nachbarin ihre ebenso kleine Eigentumswohnung zum Verkauf angeboten und ich habe zugegriffen in der Absicht, aus den zwei kleinen eine große Wohnung zu machen.
Nun möchte ich aber diese Wohnung erst einmal für vier Jahre vermieten um meine Hypothekenbelastung etwas zu drücken.
Wenn ich nun aber die Wohnung vermiete, und mein Mieter will nach den vier Jahren nicht ausziehen - was dann??? Es kann doch nicht sein, daß der Gesetzgeber mir untersagt, einen Mietvertrag mit einer von vornherein festgelegten Maximaldauer abzuschließen?!?

Also: ist es rechtlich einwandfrei, einen Mietvertrag von vornherein auf maximal 4 Jahre zu begrenzen? Ich meine, mein Mieter würde ja damit nicht übervorteilt werden - schließlich weiß er ja von Anfang an über die Laufzeit Bescheid.
Wenn es nur darum gehen soll, daß ER vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden kann, soll mir das recht sein, vorausgesetzt wenigstens die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten wird eingehalten.
Ein Sonderkündigungsrecht bei „schädlichem Verhalten“ (oder wie auch immer das richtig heißt) möchte ich natürlich auch haben.

Meine Idee eines Mietvertrags sähe so aus:
* Maximale Mietdauer vier Jahre, nach Ablauf dieser Zeit wird die Wohnung verlassen.
* Vorzeitige Kündigung des Mieters mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
* Vorzeitige Kündigung des VERMIETERS nur aus besonderen Gründen (ausbleibende Mietzahlung, vertragswidriges Verhalten, etc.) möglich. (natürlich auch dies im Rahmen der bestehenden Gesetze)

Ist ein solcher Vertrag rechtskonform? Wenn nicht: womit erreiche ich am ehesten mein angestrebtes Ziel? (Nein, einen russischen Schlägertrupp will ich ihm NICHT auf die Bude schicken! :wink: …)

Irgendwelche Ideen oder Tips zur Vertragsgestaltung?
Vielleicht auch alternative Ideen?

Vielen Dank schon jetzt!

Gruß,
Robert

PS: dieselbe Anfrage habe ich auch im Brett RECHT gestellt, ich bitte aber um Antworten AUSSCHLIESSLICH HIER!!! Vielen Dank!!!

Hi Robert,

zum 01.09.2001 tritt die neue Mietrechtsänderung in Kraft. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, Zeitmietverträge zu schliessen.
Die wichtigste Änderung ist, dass unbefristete Mietverträge seitens des Mieters immer mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden können, egal was der Mietvertrag beinhaltet.
Zeitmietverträge sehen ein solches Kündigungsrecht nicht vor. Es kann aber aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit so, wie du es vorhast, vereinbart werden.

Gruß,
Francesco

Kein Problem für Dich. Zeitmietverträge gelten immer noch, jedoch unter der Bedingung, daß hier ein Grund angegeben werden muß (z.B. Eigennutzung).

Gruß
Ulrich