Zeitmietvertrag

Mieter A und Vermieter B haben einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit vor Ablauf der 5 Jahre aus dem Mietvertrag auszusteigen ohne Nachmieter zu stellen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. Zeitmietvertrag ist aus diversen Gründen unwirksam.

  2. Es liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung vor (z. B. Gesundheitsgefährdung)

  3. Der Mieter wird beruflich versetzt oder muss in ein Pflegeheim, etc.

  4. Parteivereinbarung - der Vermieter lässt sich auf die Kündigung ein.

Der Vertrag sollte also auf Schlupflöcher hin genau überprüft werden.

Gruss,
BM

Mieter A und Vermieter B haben einen Zeitmietvertrag über 5
Jahre abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit vor Ablauf der 5
Jahre aus dem Mietvertrag auszusteigen ohne Nachmieter zu
stellen?

Mieter A und Vermieter B haben einen Zeitmietvertrag über 5
Jahre abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit vor Ablauf der 5
Jahre aus dem Mietvertrag auszusteigen ohne Nachmieter zu
stellen?

Hallo,

wurde der Vertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen ist der Vertrag ohnehin unwirksam, wenn keine Gründe für die Befristung angegeben sind ( § 575 ff BGB ). Ist der Vertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen ist er gültig.

Eine Kündigung - fristlose - ist bei Gesundheitsgefährdung möglich.

Einen Nachmieter muss der Vermieter dann bewilligen, wenn sich die wirtschaftliche Lage ganz erheblich verschlechtert hat und zu erwarten ist, dass ein Verbleib in deisme Mietverhältnis zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führt. Soweit berufsbedingt ein Umzug notwendig wird, ist zu beachten, dass einige Gerichte durchaus eine Nachmieterstellung nicht akzeptieren, wenn der Arbeitsplatz nicht mindestens 50 km entfernt ist. Bie Krankheiten und/oder Unterbringung in Pflegeheimen muss der Vermieter Nachmieter akzeptieren.

Die beste Möglichkeit ist natürlich, wenn sich beide Parteien auf das vorzeitige Ende des Mietverhältnisses einigen können.

Gruss Günter