guten morgen!
hätte eine wichtige frage also: person A (mieter) hat einen zeitmietvertrag unterschrieben und war person B (vermieter) sehr dankbar. doch nun stellt sich raus das person B sich um nix kümmert und nur leere versprechungen macht.person A hat schon einiges in der wohnung gemacht auf eigene kosten weil person B sich nicht meldet.person B hat auch versprochen das person A vorzeitig aus dem vertrag aussteigen kann doch als person A eine wohnung bekommen könnte stellte sich person B stur und teilte mit nur unter der bedinung das person A die wohnung verkauft.doch leider gibt person B keine auskunft für welchen preis die wohnung verkauft werden soll und kümmert sich auch nich um die grundbuchunterlagen und die umrisse von der wohnung. person A möchte ausziehen auch deshalb weil die heizung und warmwasseranlage defekt ist und person B nicht einsieht diese reparieren zu lassen. d.h mehrmals die woche kein warm wasser und im winter desöfteren heizungsausfall.nun meine frage kann person A vorzeitig das mietverhältniss beenden? vielen dank im vorraus ,shorty72
guten morgen!
Auch so!
hätte eine wichtige frage also: person A (mieter) hat einen
zeitmietvertrag unterschrieben und war person B (vermieter)
sehr dankbar. doch nun stellt sich raus das person B sich um
nix kümmert und nur leere versprechungen macht.person A hat
schon einiges in der wohnung gemacht auf eigene kosten weil
person B sich nicht meldet.
Wer die Musik bestellt, bezahlt. Soll heissen: Wenn der Mieter auf eigene Kosten etwas macht, dann muss er auch die Kosten tragen. Nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen (Fristsetzung, Ankündigung der Beauftragung der Arbeiten seitens Mieter auf Kosten VM etc. etc.) kann der VM doch in die Pflicht genommen werden.
person B hat auch versprochen das
person A vorzeitig aus dem vertrag aussteigen kann doch als
person A eine wohnung bekommen könnte stellte sich person B
stur und teilte mit nur unter der bedinung das person A die
wohnung verkauft.doch leider gibt person B keine auskunft für
welchen preis die wohnung verkauft werden soll und kümmert
sich auch nich um die grundbuchunterlagen und die umrisse von
der wohnung.
Das habe ich ja noch nie gehört! Wieso bitte sollte ein Mieter dafür zuständig gemacht werden, die von ihm gemietete Wohnung zu verkaufen? Hat wirklich ein (natürlich nur fiktiver) Mieter einen Vertrag unterschrieben, indem er sich verpflichtet bei Auszug die Wohnung gleich zu verscherbeln? Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Klausel in einem Mietvertrag ungültig ist. Es ist schwer vorzustellen, dass der VM dies wirklich einem Dritten übertragen kann.
person A möchte ausziehen auch deshalb weil die
heizung und warmwasseranlage defekt ist und person B nicht
einsieht diese reparieren zu lassen. d.h mehrmals die woche
kein warm wasser und im winter desöfteren heizungsausfall.nun
meine frage kann person A vorzeitig das mietverhältniss
beenden? vielen dank im vorraus ,shorty72
Vorzeitig? Wieso vorzeitig? Mietvertrag lesen. Kündigungsklausel ansehen. Fristgerecht kündigen (3 Monate), ausziehen. Alternativ: Mietmangel wegen defekter Heizung und Warmwasseranlage dem VM mitteilen, Mietminderung ankündigen. Bei sehr schweren Fällen kann es sogar ein Sonderkündigungsrecht geben.
Allerdings würde ich einem Mieter wie Person A raten, dringend die einzelnen Details mit einem Fachanwalt bzw. Mieterverein zu besprechen. Die Wohnung verkaufen!
Kopfschüttelnde Grüße
Nita