Guten Morgen , ich habe gelesen das ein Vermieter einen Grund angeben muss , damit er einen Zeitmietvertrag abschliessen darf? Bei uns ist dies ebenfalls so, wir haben ein Schriftstück unterschrieben in diesem steht; Die Parteien vereinbaren, dass eine Kündigung vor Mietbeginn ausgeschlossen ist. Darüber hinaus verzichten die Mietparteien wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf das Recht zur ordendlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur ausserordendlichen Kündigung aus wichtigem Grund und auserordendlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Ist dieses Schriftstück rechtens , muss ich somit die 2 Jahre einhalten, mündlich wurde uns mitgeteilt es liegt daran das Laminat neu gelegt wurde und der vermieter ansonsten verluste hätte , würde er sich nicht über 2 Jahre absichern.
Würde mich über Ihre Hilfe freuen , MFG Romanus