Zeitmietvertrag 2003 ?

Gruß an alle Experten mit der Bitte um sachverständige Aufklärung meinereiner:

Gesetzt den Fall, ich würde eine Wohnung nur vermietet kriegen, wenn ich unterschreibe, dass ich 1 Jahr da drin wohnen bleibe und anschließend mit der üblichen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen darf.
Ist das a) überhaupt eine gültige Vertragsbedingung?
Und kann ich das b) unterschreiben und eventuell doch vorher kündigen?
Ein Grund für die Regelung ist übrigens nicht im Vertrag angegeben…

Die Wohnung ist klasse, aber der Vermieter besteht darauf. Mir behagt dieses Festnageln aber gar nicht. Wer weiß Rat und kennt sich aus mit der aktuellen Zeitmietvertragsregel?

Großen Dank:
Flora.

Hallo Flora,

Gesetzt den Fall, ich würde eine Wohnung nur vermietet
kriegen, wenn ich unterschreibe, dass ich 1 Jahr da drin
wohnen bleibe und anschließend mit der üblichen gesetzlichen
Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen darf.
Ist das a) überhaupt eine gültige Vertragsbedingung?

Nein, seit 01.09.2001 kann ein befristeter Mietvertrag nur abgeschlossen werden, wenn der Vermieter erklärt, dass nach Ende des Termines Eigenbedarf besteht, die Wohnung vollständig umgebaut oder abgerissen werden soll. Muss also genau im Mietvertrag stehen.

Und kann ich das b) unterschreiben und eventuell doch vorher
kündigen?

Selbstverständlich kannst Du hier unbenommen unterschreiben und dann vorher bereits kündigen und ausziehen. Du hast - trotz allem - wenn die Befristung im Mietvertrag steht - einen unbefristeten Mietvertrag. Es kann keine Individualvereinbarung in solchen Fällen getroffen werden.

Ein Grund für die Regelung ist übrigens nicht im Vertrag
angegeben…

Eben, der Vertrag ist somit - hinsichtlich der Befristung nicht wirksam - .

Die Wohnung ist klasse, aber der Vermieter besteht darauf. Mir
behagt dieses Festnageln aber gar nicht. Wer weiß Rat und
kennt sich aus mit der aktuellen Zeitmietvertragsregel?

Du kannst hier unterschreiben und gehst kein Risiko ein.

Grüsse Günter

Kurz: Danke!

Du kannst hier unterschreiben und gehst kein Risiko ein.

Grüsse Günter

Hallo Günther,

ja, genau das werd ich auch machen, wundere mich nur, ob der Vermieter jetzt auf „Dummfang“ war oder schlicht ziemlich schlecht informiert.

Grüße zurück,
Flora.

Hallo Flora,

ich gehe davon aus, dass Dein neue Vermieter schlichtweg das Gesetz nicht kennt oder falsch informiert ist.

Grüsse Günter