Zeitmietvertrag // altes > neues mietrecht

hallo immobilien-
und mietrechtsexperten,

ich ziehe demnaechst um.
mein neuer mietvertrag wird wohl am 15.7. oder am
1.7. beginnen.
angeboten werden immobilien mit normalen (unbefristeten)
kündigungsfristen und solche mit zeitmietverträgen.

meine frage ist:
wie wirkt sich die rechtsaenderung zum 1.9. aus?
a) unbefristete vertraege: hier wird oft mit steigender mietdauer eine kuendigungsfristverlaengerung eingebaut.
was wird aus so einem vertrag nach dem 1.9., wo eine einheitliche kündigungsfrist von 3 monaten gilt.

b) wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es nach dem neuen mietrecht nur noch den qual. zeitmietvertrag, also das aus
definierten gruenden erfolgende definitive ende des mietverhältnisses (ziemlich unangenehm fuer den normalmieter).
gilt ein normaler zeitmietvertrag, der nach dem ende der
vereinbarten zeit einen uebergang in ein unbefristetes mietverhaeltnis oder aehnlich nach dem 1.9. ueberhaupt noch.

ziemlich kompliziert,
aber fuer mich sehr wichtig.
ich wuerde mich ueber hilfreiche
kommentare und antworten sehr freuen.

joedi

Hi

wie its mit dem neuen Mietrecht weiter oben?

Gruss
jan

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