Zeitmietvertrag aus gesundh. Gründen kündigen

Hallo,

meine Mutter (jetzt 76 Jahre) hatte seinerzeit einen Mietvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen. Dieser läuft im März 2011 aus.
Mittlerweile ist sie allerdings an ihre gesundheitlichen Grenzen gestoßen und war im letzten, sowie in diesem Jahr mehrmals im Krankenhaus. Ihr Asthma ist weit fortgeschritten und sie braucht jemanden, der in ihrer Nähe ist.
Sie hat jetzt die Möglichkeit ergriffen und eine Eigntumswohnung drei Häuser von mir entfernt gekauft und kann nun dort einziehen.
Fakt ist auf jeden Fall, dass sie schnelle Hilfe im Bedarfsfall benötigt.

Wie verhält sich das jetzt mit dem bestehenden Mietvertrag?
Muss sie einen Nachmieter stellen und/oder wieviel Nachmieter müssen zur Auswahl für den Vermieter da sein?
Besteht die Möglichkeit der 3 monatigen Kündigung und sie ist aus dem Vertrag raus?

Vielen Dank im vorraus für Eure Mithilfe!

Gruß aus Kaarst

Grundsätzlich: Es gilt die Kündigungsfrist gemäß Vertrag. Die Frist von 3 Monaten gilt nur für Verträge nach dem 01.09.2002

Versuchen Sie im beidseitigen Einvernehmen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung das MV aufzulösen.
Bezüglich der Dauer von 10 Jahren ist meines Wissen unzulässig. Diese lange Dauer gilt nur für Gewerbemitverträge. Wenn nichts läuft, gehen Sie zum RA.

Hallo,

meine meinung wäre: es kommt auf den Vermieter an,ob er auf die vollen 10 Jahre besteht,hast Du schon mit ihm gesprochen? oder versuche doch Nachmieter zufinden,soviel ich weiss darf er 3 mal ablehnen,erkundige doch mal bei Haus + Grund,vielleicht können die dir weiterhelfen bei gesundheitlichen Problemen
Grüsse Neckartal

Nach meiner Auffassung sind Zeitmietverträge für Privatkunden bzw. privatgenutzte Wohnungen schon seit einigen Jahren nicht mehr zulässig.
Demnach würde man die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können.
Bitte Rechtsanwalt fragen. Ich bin keiner.
Gruß

Hallo, spice

zu Zeitmietverträgen kann ich leider wenig sagen, da hilft Dir der Mieterbund besser. Obwohl ich Dir bei der geringen Restlaufzeit und dem Alter/Gesundheit Deiner Mutter gute Chancen sehe, ohne Anbieten von 3 Nachmietern zu kündigen.
Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geändert worden, kann aber leider nicht sagen, ob Altverträge einbzogen wurden.
Grüße