Zeitmietvertrag ausgelaufen , was nun ?

Hallo , habe da ein sehr großes Problem und bitte die Experten unter euch im eine verlässliche Antwort .
Herr A will ein Haus mieten , Vermieter will das Haus aber auch verkaufen und drängt Herr A das Haus doch zu kaufen , er könnte auch erst das Haus mieten und später das Haus erst bezahlen .
Da Herr A in 1-2 Jahren eine Erbschaft erwartet willigt er ein . Es wird ein Kaufvertrag be Notar gemacht und ein privater Mietvertrag über 2Jahre .
Tja , die Oma lebt munter weiter (Gott sei dank) und nun will der Vermieter sein Geld , der Mietvertrag ist vor 6 Monaten ausgelaufen , Vermieter fordert Herr A das Haus sofort ( 2 Wochen) zu räumen ,
Was nun ?
Was kann Herr A jetzt machen ?
Muss er das Haus zur dem genannten Termin räumen ?
Was passiert wenn er das nicht tut ?
Gibt es da nicht die 3 Monate Kündigungsfrist ?

Bitte um Hilfe !
MfG
Herr A :wink:

Hallo, kann leider nicht helfen

wenn der verkäufer die erfüllung des kaufvertrages nicht einfordert, sollte man froh sein und mit ihm über eine angemessene räumungsfrist regeln.
wenn kein druck aus dem kaufvertrag erwartet wird, so kann man sich zurück lehnen, den zur räumung bedarf es eines räumungstitel und gerichtsvollziehers, also 6 monate bis 2 jahre zeit.

Lesen Sie aufmerksam den notariellen Kaufvertrag durch! Da finden Sie die Antworten auf Ihre Frage, die Ihnen ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes hier niemand beantworten kann.

Hi
Zuerst mal ist ein Kaufvertrag ein Kaufvertrag und ein Mietvertrag ein Mietvertrag, wenn diese beide nicht durch einen Mietkaufvertrag gekoppelt wurden. Was ich hier nicht herauslesen kann. Es ist ja schon ziemlich dreist mit einem Erbe zu rechnen. Dafür kann der Verkäufer ja nun auch nichts wenn dann der Fall nicht eintritt. Er ist ja nicht für die Finanzierung verantwortlich. Daher kann der zurecht die Abwicklung des Kaufvertrags fordern. Schließlich kann er ja das Geld durch eine Bankfinanzierung sich beschaffen
Gruß Peter