Zeitmietvertrag - Auszug

Hallo zusammen,

es wird etwas kompliziert…

Person A hat 1998 einen Zeitmietvertrag für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der Grund für die Befristung wurde schriftlich mitgeteilt.

1.) Der Mietvertrag wurde sozusagen stillschweigend verlängert, d.h. der Mieter wohnt noch immer in dieser Wohung, es gab keine schriftliche Vertragsänderung o.ä… Wird dann der Zeitmietvertag automatisch zu einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit? Und welche Kündigungsfristen gelten in diesem Fall?

Der Mieter hat die Wohnung z.B. am 16.02. zum 01.04. gekündigt, Vermieter bestätigt die Kündigung zum 31.05., im MV stehen nur die Kündigungsfristen für unbefristete Mietzeit.

2.) Der Vermieter verlangt vom Mieter, dass er die Gastherme und dem Warmwasserboiler durch einen Fachbetrieb überprüfen und ggf reparieren lässt und die schriftliche Bestätigung über den einwandfreien und betriebssicheren Zustad bei Wohnungsübergabe vorlegt. Ist der Vermieter dazu berechtigt das zu verlangen oder muss er sich selbst auf eigene Kosten darum kümmern?

3.) Die Wohnung wurde vor ca. 2 Jahren komplett neu gestrichen, allerdings in Pastellfarben. Beim Einzug war die Wohnung komplett renoviert; im MV gibt es keine Klausel wie die Wohnung beim Auszug übergeben werden soll. Muss die Wohnung dann komplett weiss gestrichen werden?

Ist etwas länger geworden…

LG und danke schonmal im Voraus!

Hallo

Hallo zusammen,

es wird etwas kompliziert…

Person A hat 1998 einen Zeitmietvertrag für die Dauer von 5
Jahren abgeschlossen. Der Grund für die Befristung wurde
schriftlich mitgeteilt.

1.) Der Mietvertrag wurde sozusagen stillschweigend
verlängert, d.h. der Mieter wohnt noch immer in dieser Wohung,
es gab keine schriftliche Vertragsänderung o.ä… Wird dann der
Zeitmietvertag automatisch zu einem Mietvertrag auf
unbestimmte Zeit?

ja

Und welche Kündigungsfristen gelten in
diesem Fall?

Für M 3 Monate

Der Mieter hat die Wohnung z.B. am 16.02. zum 01.04.
gekündigt, Vermieter bestätigt die Kündigung zum 31.05.,

alles soweit ok

Wallflower

Danke, das habe ich mir schon gedacht.

Was ist mit der Gastherme und dem Wasserboiler? Darf der Vermieter das verlangen? Wer weiß Bescheid???

Danke im Voraus

Hallo,
zu 2) Gastherme ist ausschließlich Sache des Vermieters! Dieser muss für alle Wartungen und damit verbundene Kosten übernehmen.
Gleiches dürfte für den Warmwasserboiler gelten.

Gruss

Hallo Weiß-Nix-Hilfe,

Hallo,
zu 2) Gastherme ist ausschließlich Sache des Vermieters!
Dieser muss für alle Wartungen und damit verbundene Kosten
übernehmen.
Gleiches dürfte für den Warmwasserboiler gelten.

Wartungskosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sofern vertraglich vereinbart können diese auf den Mieter abgewälzt werden.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrec

§2

  1. die Kosten

d)der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und
Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden
Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz;

Gruß Rotraut