Hallo zusammen,
es wird etwas kompliziert…
Person A hat 1998 einen Zeitmietvertrag für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der Grund für die Befristung wurde schriftlich mitgeteilt.
1.) Der Mietvertrag wurde sozusagen stillschweigend verlängert, d.h. der Mieter wohnt noch immer in dieser Wohung, es gab keine schriftliche Vertragsänderung o.ä… Wird dann der Zeitmietvertag automatisch zu einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit? Und welche Kündigungsfristen gelten in diesem Fall?
Der Mieter hat die Wohnung z.B. am 16.02. zum 01.04. gekündigt, Vermieter bestätigt die Kündigung zum 31.05., im MV stehen nur die Kündigungsfristen für unbefristete Mietzeit.
2.) Der Vermieter verlangt vom Mieter, dass er die Gastherme und dem Warmwasserboiler durch einen Fachbetrieb überprüfen und ggf reparieren lässt und die schriftliche Bestätigung über den einwandfreien und betriebssicheren Zustad bei Wohnungsübergabe vorlegt. Ist der Vermieter dazu berechtigt das zu verlangen oder muss er sich selbst auf eigene Kosten darum kümmern?
3.) Die Wohnung wurde vor ca. 2 Jahren komplett neu gestrichen, allerdings in Pastellfarben. Beim Einzug war die Wohnung komplett renoviert; im MV gibt es keine Klausel wie die Wohnung beim Auszug übergeben werden soll. Muss die Wohnung dann komplett weiss gestrichen werden?
Ist etwas länger geworden…
LG und danke schonmal im Voraus!