Folgende Situation.
Es wurde ein Haus zum Kauf ausgesucht.
Leider geht die Sache nur über einen Makler, welcher dann zwischen dem Hausbesitzer und möglichem Käufer
„vermittelt“
Zum „Vorprüfen“ des Kaufes (Finanzierung) werden Einkommen bzw. Kaufvorstellung mitgeteilt, ebenso die max. Rate im Monat vorgelegt.
Der Makler sagt aus, das der Kauf zu finazieren ist und einen Zeitmietvertrag gemacht werden soll um einerseits ein Vorkaufrecht
zu haben und andererseits innerhalb dieser Zeit den Kauf zu tätigen.
Der Vertrag wird wegen dieser Aussagen gemacht und zusätzlich eine Vereinbarung aufgesetzt (eigenes Formular)
dass zusätzlich zur Miete einen Mietkaufanteil bezahlt wird, welcher von Kaufpreis dann beim Kauf in abzug gebracht wird, bzw bei Nichtkauf als „verloren“ gilt…
Es würden also zwei Verträge existieren (je nach Auffassung). Also ein Zeitmietvertrag und ein Mietkauf-Vereinbarung.
Die Finanzierung wird nun über den Makler angefragt, und dieser teilt mit, dass nur finanziert werden könnte,
wenn die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer und Notar/Gerichtskosten)
in BAR ausleget werden würden, da an sonsten keine Finanzierung stattfinden könnte !!!
Die Bank würde nur den Kaufpreis finanzieren sonst nichts, Nebenkosten müssten die möglichen Käufer in Bar übernehmen???
Die möglichen Käufer setzen den Makler dann unter Druck, da das Haus unter solchen Umständen nicht zu kaufen ist.
(Die NK würden nicht als Barmittel existieren)
Der Makler würde darauf andeuten, dass ja die Nebenvereinbarung zu kündigen wäre (Mietkauf) der Mietvertrag aber noch bis Ende der Laufzeit gelten würde.
Dann könnte es eben sein, dass evtl. andere Käufer ab und zu durch das noch vermietete Haus geführt werden müssten bis ein Käufer gefunden wäre.
Alternativ könnte er jedoch versuchen eine Risiko-Finanzierung anzubieten mit einer fast 40 Jährigen Laufzeit und kürzest mögliche Zinzbildung…
(In diesem Falle müsste der Käufer jedoch über 75 Jahre alt werden)
Frage: Würde es eine Möglichkeit geben diesen Zeitmietvertrag früher zu Kündigen.
Weitere Info:
Die im Zeitmietvertrag befindlichen „Mieter“ möchten das Objekt unter keinen Umständen
mehr kaufen und schnellst möglich aus dem Vertrag heraus um ein anderes Objekt zu suchen.
Begründungen:
Das Vorhaben von einem der beiden Mieter in eine Selbständigkeit zu gehen,
was im aktuellen Objekt nicht ohne massiven Umbau möglich ist (und dann nicht zusätzlich finaziert werden könnte)
Das Vorhaben des Kindes im Sommer eine Ausbildung ausserhalb zu beginnen.
Die Art und Weise des Maklerverhaltens.
Die Mittlerweile fragliche Bewertung des Objektes (Kaufpreis etwa zu hoch wegen nur 100% Bankfinanzierung ?).
Anmerkung:
Im Mietvertrag würden trotz befristungzeit keine Verwendungszwecke des Vermieters eingetragen (§ 575 BGB), lediglich bei „Sondervereinbarungen“ würde auf die Zusatzvereinbarung hingewiesen
In der Zusatzvereinbarung wurde formuliert, dass innerhalb der 3 Jahre „versucht wird das Haus zu kaufen“…
Zudem würden keine Kündigungsausschlüsse im Vertrag festgelegt, lediglich eine Mieterhöhung wurde ausgeschlossen…
könnte deshalb davon auszugehen sein, dass es sich um einen unbefristetetn Mietvertrag handelt (bzw um einen unechten Zeitmietvertrag) ?
Ist somit bei Verzicht auf Kauf (Sondervereinbarung) eine gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten anwendbar ?
Danke im Vorab