Hallo zusammen,
für ein EFH wird ein Vertrag zur Miete/Nutzungsvereinbarung/Leihe für den Zeitraum von 3 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf, benötigt.
Hat jemand eine Idee, welche Art von Vertrag man schließen könnte?
MfG Lara
Hallo zusammen,
für ein EFH wird ein Vertrag zur Miete/Nutzungsvereinbarung/Leihe für den Zeitraum von 3 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf, benötigt.
Hat jemand eine Idee, welche Art von Vertrag man schließen könnte?
MfG Lara
Hallo Lara,
Hat jemand eine Idee, welche Art von Vertrag man schließen
könnte?
Die einfachste Möglichkeit, man schließt einen ganz gewöhnlichen Mietvertrag und mit Abschluß des Vertrages kündigt der Mieter diesen mit Frist von 3 Monaten ordentlich (§ 573c Abs.1 BGB).
Möglichkeit: Man schließt einen Mietvertrag über einen Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs.2 Nr.1 BGB und vereinbart eine kurze Kündigungsfrist nach § 573c Abs.2 BGB von zum Beispiel einem Monat. Dann kann sowohl Mieter als auch Vermieter mit dieser kurzen Kündigungsfrist kündigen.
Möglichkeit: Man schließt einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB. Dabei sind jedoch die im § aufgeführten Bedingungen zu beachten.
Gruß
Joschi