Hallo,
Ich möchte meine eigene Wohnung (wenn ich mal im Urlaub bin) vermieten.
Einen Zeitmietvertrag hab ich mir schon beschaft, nur steht da immer drinnen „monatliche Miete“ oder bis zu 3 Monatsmieten Kaution…
d.h. kann ich dies einfach umändern auf Miete Täglich und ich möcht natürlich,bei z.B. 2Wochen Miete, Geld+Kaution sofort haben.
Hat jemand Erfahrung damit bei Mietverträgen die nur für ein paar Tage gelten…
Hinzukommt das ich das Gesamte Inventar/Möbel Fotographieren und aufschreiben soll und das der Mieter dies Unterschreiben muß das natürlich die ganzen Gegenstände in der Wohnung bleiben sollen?
Seh ich das so Richtig? Also Mietvertrag + eine Auflistung aller Gegenstände?
Und wenn die Wohnung nur für 3 Tage vermietet wird dann ist die kaution natürlich viel höher als die Miete. z.B. 60Euro pro Tag Miete + 500Euro Kaution.
Kann ich das in einen Mietvertrag so reinschreiben?
Hat jemand bei solchen vermietungen Erfahrung?
Vielen Dank schon mal im voraus 
finger weg, nachher beommst ihn nur mit räumungsklage.
Hallo, tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Viele Grüße
PS: Würde mich über eine Info mit dem Ergebnis sehr freuen.
Wie? Es gibt einige bei einer grossen Bayerischen Automobilfirma (wo ich selber die Anzeige aufgebe) die ihre eigene Wohnhug in der Zeit vermieten wen sie z.B. beruflich mal nach China müssen.
Warum auch nicht, Soweit ich weiß braucht man dafür keine Räumumgsklage (falls der Mieter nicht mehr raus will)wenn es der eigene Hauptwohnsitz ist. Oder?
Ich würde im Falles eines Falles mit Gewalt in die Wohnung reingehen und dann? Zeitmietvertrag ist beendet mit Recht nach Paragraph.
finger weg, nachher beommst ihn nur mit räumungsklage.
wenn du einmal lehrgeld bezahlt hast, lässt du in deine wohnung keine fremden ein wegen paar lumpigen euronen. due kannst alles im vertrag fest halten und noch so viele §§§ in anspruch nehmen-wenn einer den vertrag nicht erfüllen will, musst du zum gericht-wenn du deine wohnung mit gewalt in besitz nimmst, kann es sogar strafbar sein.
Was steht denn so in Ihrem Mietvertrag zum Punkt Untervermietung und zur Gebrauchsüberlassung an Dritte? Vermutlich können Sie sich Ihre Vermietungsideen ersparen, wenn Sie Ihren eigenen Mietvertrag mal gründlich lesen, bevor Sie sich an einen Untermietvertrag und die damit regelmüßig einhergeehnden unwägbaren Risiken wagen!
Ich hab mal nachgeschaut und festgestellt das ich der Eigentümer bin 
Wenn ich mal(evtl. mit meheren) in einer Großstadt Urlaub mache, dann würde ich gerne Zentral in einer möblierten Wohnhung von Privat wohnen statt in einem Hotel.
Darum wollte ich auch die eigene Wohnhug anbieten da ich eh nicht oft da bin.
Als Eigentümer sollten Sie sich mal unter dem Begriff „home-sharing“ im Internet klug machen - da werden Sie unter Gleichgesinnten, die sich ihrer
Eigentümereigenschaft ebenso sicher sein sollten wie Sie selber, fündig!