Zeitmietvertrag: Künd. durch VM bei Wohn.-Verkauf

Hallo alle zusammen!

Folgende Situation: Am 01.09.2005 haben ich und mein Vermieter
einen Mietvertrag unterzeichnet. Der Mietvertrag begann am
01.12.2005 und läuft laut Vertrag mindestens 5 Jahre. Laut Vertrags-
text wird in diesen 5 Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung
verzichtet.

In letzter Zeit hat sich nun abgezeichnet, dass mein Vermieter die
Wohnung verkaufen möchte, da er das Kapital für andere Zwecke be-
nötigt. Anscheinend findet sich nun kein Käufer der die Wohnung ver-
mietet kaufen möchte. Interesse haben nur Käufer zu Eigennutzung
signalisiert.

Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob durch einen jetzigen
Wohnungsverkauf sich mein Mietvertrag in irgendeiner Form ändern
kann, bzw. ich zum Auszug evtl. gezwungen bin?

Schonmal vielen Dank im Voraus und schön Grüße

David

In letzter Zeit hat sich nun abgezeichnet, dass mein Vermieter
die
Wohnung verkaufen möchte, da er das Kapital für andere Zwecke
be-
nötigt. Anscheinend findet sich nun kein Käufer der die
Wohnung ver-
mietet kaufen möchte. Interesse haben nur Käufer zu
Eigennutzung
signalisiert.

Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob durch einen jetzigen
Wohnungsverkauf sich mein Mietvertrag in irgendeiner Form
ändern
kann, bzw. ich zum Auszug evtl. gezwungen bin?

Nein. Beim Verkauf einer Immobilie gilt ein Mietvertrag weiterhin.
Wolfgang D.

Hallo David !

Zu 100 % - NEIN, denn es gilt grundsätzlich:

KAUF BRICHT MIETE NICHT. Das wäre ja noch schöner. Auch wenn der neue Vermieter käme und wollte mir Dir gerne einen neuen Vertrag aushandeln musst Du dies keinesfalls.

Deine vereinbarten Rechte und Pflichten bleiben in vollem Umfang bestehen.

Er kann Dir ausserdem nicht einfach kündigen. Auch wenn er sich auf die „schlechten Verkaufsmöglichkeiten“ berufen will, so ist dies noch kaum einem Vermieter gelungen, denn diese müssen sooooo gravierend sein. Der von Dir genannte Grund reicht ihm nicht.

Gruß

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Hallo
ich bin kein Jurist und kann und darf keine Rechtsberatung machen.
Ich aeussere nur meine persoenliche Meinung:
Grundsaetzlich bricht Kauf Miete nicht. Das ist klar. Aber bei Eigenbedarf sieht das wohl anders aus.
Zu den Kuendigungsfristen: Die 5 Jahre sind nach der Mietrechtsreform nicht mehr zulaessig. Soweit ich weiss, ist auch die Klausel " Vezicht auf ordentliche Kuendigung" inzwischen ungueltig.

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Hallo,

ich muss zu Deiner Email noch etwas anmerken:

  1. war hier von Eigenbedarf zunächst nicht die Rede
  2. Beantwortung zur Frage - ändert sich durch den Verkauf der Wohnung etwas am Vertrag - NEIN- weil Kauf bricht Miete nicht…
  3. der Käufer wird wohl schlau genug sein sich den Vertrag zeigen zu lassen und weiss dann, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt und das Kündigung ausgeschlossen wurde
  4. dürfen seit der Mietrechtsreform Zeimietverträge sehr wohl abgeschlossen werden. Es handelt sich jetzt um qualifizierte Zeitmietverträge. Die Höchstbefristung auf 5 Jahre ist entfallen !
  5. generell sollte die neue Kündigungsfrist zugunsten des Mieters nicht unterschritten werden. Der BGH sieht jedoch auch hier die Vertragsfreiheit und deshalb kann ein Kündigungsverzicht vereinbart werden. Sollte man als Mieter jedoch niemals tun - meiner Meinung.
  6. durch die Mietrechtsreform muss nun im Zeitmietvertrag ein Befristungsgrund angegeben werden wie z.B. Eigenbedarf.

Im hier vorliegenden Fall würde sich ja alles zu ungunsten des Mieters entwickeln. Der Vermieter hätte sich einfach besser überlegen sollen warum und ob er einen Zeimietvertrag abschließen will.

Gruß
Joyyy

Hallo
ich bin kein Jurist und kann und darf keine Rechtsberatung
machen.
Ich aeussere nur meine persoenliche Meinung:
Grundsaetzlich bricht Kauf Miete nicht. Das ist klar. Aber bei
Eigenbedarf sieht das wohl anders aus.
Zu den Kuendigungsfristen: Die 5 Jahre sind nach der
Mietrechtsreform nicht mehr zulaessig. Soweit ich weiss, ist
auch die Klausel " Vezicht auf ordentliche Kuendigung"
inzwischen ungueltig.