habe eine Frage zu einem Mietvertrag. Wenn Person A einen Mietvertrag mit Person B abschliesst und dieser Mietvertrag so lautet, dass das Mietverhältnis am 01.10.2010 beginnt und mit Ablauf des Studiums (3 Jahre) endet, wie ist dann die Kündigungsfrist? Außerdem steht in diesem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündbar ist.
Meine Fragen:
Person A will diesen nach 8 Monaten kündigen.
Person B sagt, dass dies nicht möglich ist, da das Mietverhältnis bis Ende des Studiums geht
Person B droht mit Anwalt und Anwaltskosten sowie Zahlung des Mietzinses
Person A kündigt trotzdem
Person A denkt sich, dass er das gar nicht darf, da laut § 575 BGB ein Zeitmietverhältnis gar nicht vorliegen darf und ein unbefristetes Wohnverhältnis vorliegt, weiß aber nicht ob das stimmt.
Was soll Person A nun tun?
Bitte helfen Sie mir bei diesem Fallbeispiel weiter.
…hallo…soviel ich weiß, ist die längste gesetzliche Kündigungsfrist für Privatpersonen 3 Monate…allerdings kenne ich mich mit Zeit-Mietverträgen nicht aus.
mfG liebertee
liegt ein echter Zeitmietvertrag vor? Voraussetzung: Der Vermieter nennt qualifizierte Gründe für die Befristung (Eigenbedarf, Sanierung oder Nutzung als Werkwohnung). Wenn ja, dann ist eine vorherige Kündigung nicht möglich. Hat der Vermieter keinen dieser qualifizierten Gründe genannt, dann:
liegt möglicherweise ein Kündigungsausschluss für die genannte Zeitdauer vor? Dann ist eine vorherige Kündigung nicht möglich.
Oder aber, was die naheliegendste Möglichkeit ist:
ist die Befristung nicht rechtswirksam zustande gekommen? Dann ist eine jederzeitige Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.
hm … also schon im Titel findet sich der Vermerk, dass es um „Zeitmietverträge“ geht. Du kennst dich aber mit Zeitmietverträgen nicht aus und schreibst trotzdem. Das gilt auch für alle anderen Beiträge, wo von dir teilweise sogar unzutreffende Behauptungen aufgestellt werden. Hast du dir mal überlegt, ins Plauderbrett zu wechseln? - Das ist eine ernsthafte Frage.