Zeitmietvertrag oder was ist mein Vertrag?

… WIe kann ich den kündigen?

Hallo wir haben kurz eine Frage zu unserem Mietvertrag.
In diesem steht dass das Mietverhältnis am 01.10.2010 beginnt und mit Ablauf des Studiums endet. Auch steht darin dass man unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen kann.

Unser Vermieter will uns aber jetzt nicht kündigen lassen, da wir diesen für 3 Jahre abgeschlossen hätten.

Erste Frage wäre ob er überhaupt einen zeitlich begrenzten Mietvertrag nach §575 BGB abschliessen darf und ob er uns daran hindern darf zu kündigen. Wir wollen nun Ende Februar mit 3 Monaten Küfrist Ende Mai auslaufen lassen.

Vielen Dank

Carina Gerlach

tut mir leid aber ich habe keine Ahnung von Zeitmietverträgen aber googlen Sie doch mal, da gibt es viele Antworten zu Zeitmietverträgen oder halt einen Anwalt dies bezüglich nehmen.

Viel Glück:smile:
Mfg

HI,

wenn in euerem Mietvertrag nichts davon drin steht, dass ihr die Wohnung bis zum so und so vielten gemietete habt, dann ist es egal, was er behauptet. eine mietkündigung ist eine einseitigekündigung. euere vermieter muss damit nicht einverstanden sein!

zu dem paragraphen kann ich leider nichts sage, ich bin leihe.

Da muss sich ein Fachkundiger (z. B. Rechtsanwalt für Mietrecht) den Vertrag genau ansehen. Lässt sich so hier nicht beantworten.

Danke für alle Beiträge…
hat sich jetzt so geklärt, dass Vermieter im Unrecht ist und es kein Zeitmietvertrag nach §575BGB ist, somit Kündigungsfrist von 3 Monaten…

Danke