Zeitmietvertrag selber kündigen

Ein Mieter hat 1997 einen auf 15 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen (der sich um 5 Jahre verlängert wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird). Vermieterseitig ist nichts vereinbart worden was nach der Mietzeit passieren soll (z.B. Eigennutzung oder Renovierung). Nun möchte der Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. Kann er einfach mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen da es sich sowieso um einen befristeten Mietvertrag handelt? Was hat es in diesem Fall mit der Mietrechtsreform von 2001 auf sich?

Benedict

Hier schon reingeschaut?

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Man könnte mal prüfen lassen, ob der Vertrag so überhaupt gültig wäre.
Vielleicht liesse sich der VM auch auf einen Nachmieter ein.

Hier würde ich eine Beratung im Mieterschutz empfehlen.

Gruß
Maja

Danke Maja, diese Webseite kenne ich schon. Sie befasst sich jedoch im Kern um den Fall wenn ein Mieter in einem Wohnraum mit befristetem Vertrag weiter bewohnen möchte. Bei mir ist es genau anders herum.
Benedict