folgendes Thema: Eine Mieterin bezieht eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Der Vermieter bewohnt die andere Whg. Der Vermieter hat einen Schlüssel für die Mietwhg. behalten, um bei Notfällen an den Stromverteiler zu können bzw. auf den Dachboden, wenn der Kaminkehrer kommt.Mittlerweile spaziert der Vermieter auffällig oft zum Dachboden. Oder wenn die Mieterin nicht daheim ist, lässt er angeblich deren Hund raus, weil der jault und jammert (was er bis dato komischerweise noch nie getan hat). Auch wenn jemand zu Hause ist, wird nicht geklingelt. Stattdessen spaziert der Vermieter einfach in die Whg., manchmal macht er sich wenigstens durch Rufen bemerkbar. Das Problem: Die Mieterin hat einen Vierjahres-Vertrag unterschrieben. Kommt sie da irgendwie raus? Und wenn ja, mit Kündigungsfrist oder fristlos?
Danke für Eure Antworten im Voraus, eine schöne Woche wünscht
Hi!
Aus meiner Sicht gibt es erstmal zwei Möglichkeiten:
a) Schloß austauschen
b) evtl. Anzeige wegen Hausfriedensbruch
-Niemand- hat das Recht ungefragt in meine Wohnung zu spazieren, erst Recht nicht der Vermieter! Aus dem Grund ist -meine- erste Maßnahme ein Schlosswechsel…wenn ein Notfall auftritt, dann werden die Rettungsorgane genau wissen wie sie in die Wohnung kommen, das Wasser abdrehen, den Strom unterbrechen können. Die fragen dann auch nicht groß nach nem Schlüssel, die machen einfach
Unberechtigtes Betreten von Wohnungen kann wohl als Hausfriedensbruch gelten…wie das aussieht wenn man freiwillig einen Schlüssel abgibt weiss ich nicht, deswegen auch nur das „evtl.“
Ob so ein (beweisbarer?) Vertrauensbruch ein Sonderkündigungsrecht darstellt überlasse ich mal den Rechtsexperten…
Schönen Gruß
George
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doese hypothetische Dame wird zunächst einmal ein Beweisproblem haben. Aber wenn es belegt werden kann, dass Vermieter ohne Abstimmung mit Mieter und ohne Notsituation Wohnung betritt, dann ist das icher ein Hausfriedensbruch.
So…befristete Mietvertrgäre sind außerordentlich kündbar. Wenn Vermieter so handelt, besteht guter Grund für die Annahme, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht. Das ist ein erheblicher Eingriff und eine grobe Pflichtverletzung.
Vor allem besteht aber erst mal das Beweisproblem… und dann würde ich persönlich versuchen, deeskalatorisch an den Fall heranzugehen…also z. B. so ewtas wie eine „Abmahnung“ zu formulieren…vielleicht auch über einen RA, der mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch droht…
m.E. kommt die Mieterin nicht so ohne weiteres aus dem Vertrag raus, es sei denn das wiederholte Betreten der Wohnung würde als Vertragsbruch des VM gewertet. Hierzu müsste ein RA Auskunft geben.
Allerdings kann die Mieterin - und sollte sie - das Schloss austauschen. Der VM hat einfach nichts in der Wohnung zu suchen. Bei extremer Gefahr im Verzuge werden die entsprechenden Hilfskräfte (Feuerwehr, Polizei) evtl. die Wohnung aufmachen, aber nicht der VM.
Dieser hat mit dem Mietvertrag das Recht an seiner Wohnung an den Mieter gegen Bezahlung abgetreten.
Die Mieterin hat dann natürlich dafür Sorge zu tragen, das der Kaminkehrer seine Arbeit verrichten kann, wenn dies der einzige Zugang zum Dach sein sollte.