Zeitmietvertrag / unbefristeter Vertrag

Hallo,

mal angenommen jemand möchte einen laufenden unbefristeten Mietvertrag durch
einen neuen qualifizierten Zeitmietvertrag nach neuem Mietrecht ersetzen. Der
Zeitmietvertrag könnte dann unter Angabe möglicher Gründe wie Sanierung oder
Eigennutzung zu einem bestimmten Termin enden. Oder ist ein unbefristeter
Mietvertrag nicht ersetzbar? Was sollte dann im einem solchen Zeitmietvertrag
stehen um einen unbefristeten Vertrag zu ersetzen?

Hallo,

mal angenommen jemand möchte einen laufenden unbefristeten
Mietvertrag durch
einen neuen qualifizierten Zeitmietvertrag nach neuem
Mietrecht ersetzen. Der
Zeitmietvertrag könnte dann unter Angabe möglicher Gründe wie
Sanierung oder
Eigennutzung zu einem bestimmten Termin enden. Oder ist ein
unbefristeter
Mietvertrag nicht ersetzbar? Was sollte dann im einem solchen
Zeitmietvertrag
stehen um einen unbefristeten Vertrag zu ersetzen?

Ein Gedanke dazu von mir als juristischer Laie:
wie jeder andere Vertrag kann ein Mietvertrag nachträglich nur dann geändert werden, wenn beide Seiten der Änderung zustimmen - was ich dem Mieter in diesem Falle nicht raten würde, denn er verliert hier ja einen Kündigungsschutz.

Wenn der Mieter wirklich zustimmen sollte, dann wäre wohl darauf zu achten, daß der Mietvertrag nicht von vorne beginnt, sprich, der neue Mietbeginn sollte mit dem ursprünglichen Mietbeginn übereinstimmen (alleine schon wegen möglicher Renovierungsfristen etc.).
Ob das aber rechtlich wirklich so funktionieren würde und vorgesehen ist, weiß ich allerdings nicht genau.

Gruß
Claudia

…Danke schon mal für die Antwort.

Naja, wenn der Vertrag aber den gleichen Beginn hat, welcher gilt dann?!?
Also das ist wirklich nicht einfach. Vielleicht kann das jemand juristisch
beurteilen.

Gruß
joch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, wenn der Vertrag aber den gleichen Beginn hat, welcher
gilt dann?!?
Also das ist wirklich nicht einfach. Vielleicht kann das
jemand juristisch
beurteilen.

Das Problem ist doch ein anderes: auch wenn der Vertrag nicht den gleichen Mietbeginn hat, müßte der alte Vertrag „eingezogen“ werden, denn der ist ja unbefristet. Ist der unbefristete Mietvertrag nicht als ungültig erklärt worden (schriftlich!), dann könnte der ja bei Ablauf des Zeitvertrags wieder hervorgeholt werden und somit die Befristung zunichte machen.
Es müßte dann schon das Unterschriftsdatum zählen.

Aber ich halte den Fall für einfach:
Wenn sich beide Parteien einig sind, den alten Mietvertrag aufzuheben und einen neuen zu schliessen, dann unterschreiben beide den neuen Mietvertrag (der dieselben Formulierungen etc. beinhaltet wie der alte bis auf die Befristung und die Kündigungsklauseln) und der alte Mietvertrag wird entweder zerstört oder schriftlich als ungültig erklärt.
Gruß
Claudia

Hallo Joch

Gib es 2 Verträge?

Grds. ist es so, dass Vertragsänderungen nur mit Einverständnis aller Vertragsparteien geht.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marie,

wenn es einen laufenden unbefristeten gibt und man einen neuen Vertrag macht in
dem der unbefristete Vertrag für ungültig erklärt wird und beide Vertragsparteien
unterschreiben, gibt es eigentlich 2 Verträge. Da gibt es bestimmt eine rechtlich
korrekte Formulierung, die den bestehenden Vertrag unwirksam macht.

Gruß
Joch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, wenn der Vertrag aber den gleichen Beginn hat, welcher
gilt dann?!?
Also das ist wirklich nicht einfach. Vielleicht kann das
jemand juristisch
beurteilen.

Das Problem ist doch ein anderes: auch wenn der Vertrag nicht
den gleichen Mietbeginn hat, müßte der alte Vertrag
„eingezogen“ werden, denn der ist ja unbefristet. Ist der
unbefristete Mietvertrag nicht als ungültig erklärt worden
(schriftlich!), dann könnte der ja bei Ablauf des Zeitvertrags
wieder hervorgeholt werden und somit die Befristung zunichte
machen.
Es müßte dann schon das Unterschriftsdatum zählen.

…genau das Unterschriftendatum neuen befristeten Vertrages müßte sicher nach
dem Beginn des unbefristeten Vertrages liegen (was ja auch logischerweise nicht
anders geht, da der Vertrag zuerst wäre). Also müsste der alte Vertrag durch eine
richtige Formulierung ungütig erklärt werden. Würde es theoretisch reichen alle
vorherigen Verträge ungültig zu erklären??

Aber ich halte den Fall für einfach:
Wenn sich beide Parteien einig sind, den alten Mietvertrag
aufzuheben und einen neuen zu schliessen, dann unterschreiben
beide den neuen Mietvertrag (der dieselben Formulierungen etc.
beinhaltet wie der alte bis auf die Befristung und die
Kündigungsklauseln) und der alte Mietvertrag wird entweder
zerstört oder schriftlich als ungültig erklärt.
Gruß
Claudia

…zerstören kann schwierig sein wenn einer den Vertrag behalten will (Vermieter
wg. Steuer etc.) und der andere (Mieter)dann natürlich auch sein Exemplar
behalten würde. Also ist die Frage wie schriftlich im neuen Vertrag die
ungültigkeit des vorhergehenden erklärt werden könnte?

Gruß
J

Hallo Joch

Gib es 2 Verträge?

Grds. ist es so, dass Vertragsänderungen nur mit
Einverständnis aller Vertragsparteien geht.

Gruss
Marie

Hallo Marie,

wenn es einen laufenden unbefristeten gibt und man einen neuen
Vertrag macht in
dem der unbefristete Vertrag für ungültig erklärt wird und
beide Vertragsparteien
unterschreiben, gibt es eigentlich 2 Verträge. Da gibt es
bestimmt eine rechtlich
korrekte Formulierung, die den bestehenden Vertrag unwirksam
macht.

Gruß
Joch

Hallo Joch

einvernehmliche Änderung
Nach dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden) sind die Parteien eines Vertrages grundsätzlich für die gesamte Laufzeit an dessen Inhalt gebunden und können den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen ändern §§ 145 ff., 535 BGB. z. B. in Form eines von beiden Parteien unterzeichneten Nachtrages.

Gruss
Marie

Hallo Marie,

dann könnte ein möglicherweise im neuen Vertrag geschriebener Passus der besagt,
daß dieser Vertrag alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen ersetzt, im
gegenseitigen Einvernehmen durch die Unterschrift im neuen Vertrag unterzeichnet
sein (Vielleicht will ja ein Mieter nicht an eine ellenlange Kündigungsfrist
gebunden sein und auf Nr. Sicher gehen…)

Gruß Joch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]