Zeitmietvertrag und ALG II

Hallo Leute,

ein Mieter hat vor einem Jahr eine Whg. gemietet. Diese ist 70 m² groß, kostet 420,00 € Miete und liegt irgendwo in der Pampa. Soweit so gut. Vor zwei Monaten verlor der Mieter seinen Job, was Neues ist nicht in Sicht. Da ALG I nicht reicht, kommt ALG II ergänzend zum Tragen. Jetzt sagt das Amt, der Mieter soll sich eine neue Whg. suchen, kleiner und billiger. Das Dumme ist: Der Mietvertrag wurde so abgeschlossen, dass Mieter und Vermieter vier Jahre auf eine Kündigung verzichten. Was jetzt?

Danke für Eure Antworten! Micha

Auch hallo.

Das Dumme ist: Der Mietvertrag wurde so
abgeschlossen, dass Mieter und Vermieter vier Jahre auf eine
Kündigung verzichten. Was jetzt?

Die geringeren Einnahmen könnten ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Lösung des Vertrags sein und ist mit dem VM auszumachen. Immerhin wird dieser wohl Interesse an einem solventen Mieter haben.
Ganz provokant (und gefährlich. Stichwort: Mietnomade) wäre ein Einstellen der
Mietzahlungen: nach zweimaligem Nichtzahlen darf der VM kündigen.

mfg M.L.

Moin,

Das Dumme ist: Der Mietvertrag wurde so
abgeschlossen, dass Mieter und Vermieter vier Jahre auf eine
Kündigung verzichten. Was jetzt?

Er könnte bspw. den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Untervermietung bitten (Untermietinteressent-UMI muss konkret angegeben sein), lehnt er ab, ohne das es einen wichtigen Grund in der Person des UMI gibt, rechtfertige dies eine Kündigung mit ges. Frist. Vgl. §540BGB

Ganz provokant (und gefährlich. Stichwort: Mietnomade) wäre
ein Einstellen der
Mietzahlungen: nach zweimaligem Nichtzahlen darf der VM
kündigen.

Sehr gefährlich, könnte sehr teuer werden, bspw. Anwaltskosten, Mahngebühren, Mahnbescheid, … kann man nur von abraten!
MFG
P.