Hi Leutz,
es ist folgende Situation.
Ich habe mich 2000 von meiner damaligen Freundin getrennt und bin aus unserem Haus ausgezogen. Sie ist mit unserem gemeinsamen Kind noch wohnen geblieben. Anfang 2001 ist sie ausgezogen.
In dem Haus sind 2 Wohnungen. DG zu ca. 50 qm und EG/1. OG zu 120 qm.
Ich bin in die DG Wohnung gezogen und habe die untere Wohnung an ein Paar im März 2005 für 5 Jahre vermietet. Ich habe den Mietern eine einseitige Kündigungsfrist (Sie können, ich nicht) von drei Monaten eingeräumt. Die beiden haben mittlerweile Zwillinge.
Wie das Leben so spielt habe ich wieder eine Partnerin gefunden und wir haben im Dezember 2004 ein Kind bekommen. Nach mehreren mündlichen Beteuerungen haben wir dann Anfang Februar von Ihnen schriftlich bekommen, dass Sie ausziehen wollen und werden, nur müssen Sie etwas finden.
Jedes 2. Wochenende habe ich meine Tochter (Leonie, 6). Wir schlafen dann zu 4 in dem Schlafzimmer in der DG Wohnung.
Da wir eigentlich wöchentlich darauf warten, dass Mal etwas passiert (selbst im Nachbarhaus ist eine Etage mit 140 qm frei) wollen wir die Dinge nun nicht mehr dem Zufall überlassen.
Meine Fragen:
- Können wir den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen?
- Welche Frist müssen wir setzen?
- Mit welcher Dauer müssen wir rechnen wenn diese keine Lust verspüren auszuziehen?
- Ist es richtig, dass auch nach Ende des Mietvertrages die 4 nicht ausziehen müssen??!! (angeblich hätten unsere Mieter dies schon geäußert)
Den mündlichen Beteuerungen haben wir nun schon fast einem 3/4 Jahr vertraut. Der Worte sind genug gewechselt, da mündliche Aussagen unserer beengten Wohnsituation keine Ende setzen.
Danke für die Antworten im Voraus.
mfg
Christian Klessinger