Zeitmietvertrag - Untervermietung

Hallo!

Es geht um die beliebten Zeitmietverträge. Klaro, machbar ist alles, wenn die Vertragspartner zustimmen. Aber wie sähe folgendes rechtlich aus:

Ich habe einen Zeitmietvertrag über 10 Jahre, mit einer jetzigen Restlaufzeit von noch 5 Jahren. Ich habe mir aber, weil es gelegen kam und sich meine Lebensumstände etwas geändert haben, nun Wohneigentum zugelegt und möchte den demnächst beziehen. Könnte ich meine Wohnung einfach an einen Verwandten oder Bekannten für die Dauer der Restlaufzeit des Mietvertrages untervermieten?

Liebe Grüße,
Snoef

Hi,

die richtige Antwort auf deine Frage ist: es kommt darauf an!
Du mußt in deinem Mietvertrag nachlesen, was dort hinsichtlich einer Untervermietung geregelt ist. Oftmals enthalten Mietverträge die ausdrückliche Regelung, dass eine Untervermietung nur mit Genehmigung des Vermieters statthaft sei.
Wenn der Mietvertrag hierzu nichts enthält oder anderslautende Bestimmungen, würde ich mit dem Vermieter sprechen, ihm meine Situation schildern und ihn um Rat fragen. Er wäre dann gefordert und müßte mithelfen, eine Lösung zu finden.

Gruß,
Francesco

Falls dein Vermieter generell mit einer Untervermietung einverstanden ist, kann er sich dennoch gegen einen deiner vorgeschlagenen Untermieter entscheiden.
Das heißt im Klartext, falls ihm die Nase deines vorgeschlagenen Untermieters nicht passt muß er auch nicht einer Untervermietung zustimmen.
Es kommt ganz auf den Mietvertrag an, den du geschlossen hast. Um ganz sicher zu gehen; Gehe am besten mit deinem Mietvertrag zu einem ansässigen Mieterschutzbund und lass es prüfen.
Vielleicht gibt es in deinem Vertrag ein Schlupfloch. Eine andere Möglichkeit wäre noch eine Abstandszahlung an den Vermieter um dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Viel Glück!
Bianca

Hallo Swantje,

wenn du einen ganz normalen Mietvertrag hast, dann dürfte dort bereits vorgedruckt stehen, wie eine Untervermietung geregelt ist ( § 10 ).

Die komplette Wohnung unterzuvermieten ist gesetzlich nicht zugelassen, da dein Untermieter quasi der Hauptmieter wäre.

Lies selber :

http://www.bmg.ipn.de/recht/unter/erlaub.htm

Wenn dein Vermieter aber grundsätzlich mit einer Untervermietung einverstanden ist, so gibt es hier natürlich Schlupflöcher :wink:

Du müßtest deinen ersten Wohnsitz weiterhin unter dieser Anschrift haben und solltest dann dem Vermieter gegenüber einfach behaupten, du würdest dich selber auch noch zeitweise in der Wohnung aufhalten.

Hier noch ein paar Tips zur Untervermietung

http://www.bmg.ipn.de/recht/unter/einleit.htm

Und noch ein paar Fakten

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietunt.htm
http://www2.tagesspiegel.de/archiv/1999/11/05/ak-ba-…
http://www.e-bgb.de/vertragsrecht/mietrecht/Unterver…
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/cd-demo/agl/agl-535ff…%2520Untervermietung%2520von%2520Wohnraum%2520(%C2%A7%2520549%2520Abs.%25202%2520BGB))

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Viel Glück und liebe Grüße,
Vanessa

Klasse, danke, war echt hilfreich!
Hallo Vabe,

Danke für die Links! Okay, dann fällt die Volluntervermietung wohl aus *schnief* Ist nämlich so, dass ich einen supertollen (weil echt günstige Miete) Mietvertrag habe. Und wenn ich da ausziehe, wird der Vermieter die Miete sicher um 50 % erhöhen. Darum will ich ihm auch nicht unbedingt eine Abstandssumme zahlen, weil er hat ja noch richtig was davon, dass ich vorher ausziehe. Andererseits interessiert sich eine Freundin von mir für die Wohnung - und ich würde sie ihr sehr gerne zu den Konditionen ermöglichen. Denn wenn die Miete auf „marktüblich“ hoch geht, kann sie sich das wieder nicht leisten. *seufz*

Schade eigentlich. Danke Dir aber ganz herzlich für die Mühe!

Snoef