Hallo Robert,
solange Du noch nicht geschieden bist kannst Du natürlich für Dich und für Deine Frau bei Trennung Eigenbedarf anmelden. Nach der Scheidung kann der frühere Ehepartner keinen Eignebedarf mehr für den anderen beantragen. Ehepartner sind bekanntlich nicht miteinander verwandt.
Derzeit sehe ich hier aber erhebliche Probleme. Die einzige Lösung wäre, dass mit der Mieterin vereinbart wird, dass der Eigenbedarf wegfällt, jedoch der Vermieter bis zum Jahre 2006 oder 2008 auf das recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet. Im § 575 BGB gibt es leider die frühere Regelung nicht mehr, wo genau solche Fälle abgemildert werden konnten. Ein weiterer Zeitmietvertrag ist jedoch nicht möglich.
ich verstehe ja, daß du als Vertreter der Mieterseite stets
und überall Unrat witterst (meist wahrscheinlich auch zu
Recht.)
Sicher nicht, weil ich auch Vermieter berate. Jedoch war hier die erste Fragestellung schon so, dass davon auszugehen war, dass etwas anderes als das im ersten Frageteil Gesagte zutreffend ist.
Ich selber halte mich aber für einen durchaus zuverlässigen
und ehrlichen Menschen, und habe tatsächlich nicht die
Absicht, irgendwen zu übervorteilen.
(Das brauchst du jetzt nicht zu glauben, aber ich bitte dich,
das einmal als hypothetisch gegeben vorauszusetzen.)
Ich halte zuerst mal jeden Menschen für gut. Nur wer mir beweisst, dass er nichts taugt, es nicht ehrlich nimmt, mit allerlei Ausflüchten stets andere und nicht sich meint, keine gerade Linie hat, der lernt mich kennen. Daher versuche ich seit Wochen mich nur noch im Mietrecht zu betätigen und andere Bretter zu meiden. Man muss sich nicht alles antun, was im Internet meint, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben.
Also keine Sorge, ich bin zwar bei unklaren Fragen kritisch, aber dies macht einfach auch die Berufserfahrung im Beratungsbereich aus, bei Mietern wie bei Vermietern. Unvollständige Hinweise führen dann durchaus zu falschen Schlüssen.
Nun zum Kern meines Problems:
Meine Frau und ich bewohnen zur Zeit eine kleine
Eigentumswohnung, und haben vor wenigen Jahren die
Nachbarwohnung ebenfalls gekauft.
Grund dafür war das Vorhaben, eine Zwischenwand zwischen
beiden Wohnungen zu entfernen und beide kleinen zu einer
großen Wohnung zusammenzulegen.
Um die zweite Wohnung finanzieren zu können, mußten wir aber
für einen Zeitraum von etwa vier Jahren erst einmal
vermieten. Danach wären dann die monatlichen Belastungen weit
genug abgesunken, daß wir uns die zweite Wohnung auch leisten
könnten.
Ich kann hier nur empfehlen nach Möglichkeit einen vernünftigen Rahmen zu finden um die Wohnungen halten zu können. Habe den Verlust einer sehr teuren Immobilie selbst durch eine Scheidung erlebt.
Nun hat mir meine Frau leider vor wenigen Tagen erklärt, daß
sie sich von mir trennen will.
Das wirft (nicht nur) meine Finanzierungspläne über den Haufen
- ich kann deshalb jetzt noch nicht absehen, ob ich es
tatsächlich schaffen werde, die dafür nötigen Mittel allein
aufzubringen.
MÖGLICHERWEISE kann ich es tatsächlich alleine schaffen, und
die Planung schon in 2006 entsprechend umsetzen, aber das weiß
ich jetzt halt leider noch nicht sicher.
Bis 2008 oder 2009 sollte es mir aber - nach dem
derzeitigen Stand der Dinge - definitiv möglich sein,
die zweite Wohnung selbst zu übernehmen.
Ich kann aber leider nicht hellsehen (ich habe bis eine Minute
vor der Mitteilung meiner Frau auch nicht mit einer Trennung
gerechnet), und weiß deshalb nicht, was mir das Leben sonst
noch für Streiche spielen könnte.
Eine Trennung ist auch ein Neuanfang. Denk mal darüber nach.
Deshalb sage ich
„voraussichtlich“ und halte mir ein Zeitfenster offen. Es ist
halt auch nicht leicht, für fünf Jahre in die Zukunft zu
planen, und dabei sämtliche Unwägbarkeiten vorherzusehen…
Aber Tatsache bleibt, ich möchte diese Wohnung in absehbarer
Zeit selbst nutzen - nur ist mir gerade ein wichtiger Punkt in
meiner Finanzierung (und ein noch wichtigerer Teil meines
Lebens) abhandengekommen.
Diese Selbstnutzung wäre nur dann möglich, wenn die bisherige Wohnung im Rahmen der Scheidung verkauft wird oder gerichtlich im Rahmen des Vermögensausgeleiches der EX zugeschrieben würde.
Der bisher geschlossene Mietvertrag läuft noch mehr als ein
Jahr, aber ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Mieterin
und möchte ihr deshalb gern bald die veränderte Situation
schildern.
Dafür muß ich aber zunächst einmal wissen, wie eigentlich die
rechtliche Lage in diesem Falle ist, deshalb frage ich ja hier
nach.
Wie gesagt: ich möchte niemanden übervorteilen - aber ich
möchte selbst auch nicht übervorteilt werden!
Ich hoffe du hast ein wenig Verständnis für mein Problem!
Habe ich,
Gruss Günter