Zeitmietvertrag verlängern?

Hallo,

ich frage wegen eines Problems mit einem Zeitmietvertrag, der in 05/2003 geschlossen wurde und eine Laufzeit bis 05/2006 hat.

Es dreht sich hierbei um eine Wohnung, welche von vornherein nur für drei Jahre vermietet werden sollte, um sie anschließend selbst zu nutzen. Dies wurde im Mietvertrag auch so festgehalten.
Mit dem Mietvertrag sollte soweit alles in Ordnung sein, der Grund für die Befristung (Umbau u. anschließende Eigennutzung) wurden im Vertrag auch aufgenommen.

Jetzt haben sich gerade aber die Lebensumstände geändert, so daß diese Planung (Eigennutzung ab 2006) möglicherweise nicht zu realisieren ist. Die Absicht, die Wohnung später selbst zu nutzen, bleibt aber nach wie vor bestehen (voraussichtlich ab 2008 oder 2009).

Meine Frage nun:
kann ich zum Ablauf des Zeitmietvertrages mit dem Mieter einen neuen Zeitmietvertrag abschließen?
Oder wird dieser Mietvertrag automatisch zum unbefristeten Mietvertrag, wenn die im ursprünglichen Vertrag aufgenommenen Zeitpläne nicht eingehalten werden?

Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.

Schönen Gruß,
Robert

Hallo,

ich frage wegen eines Problems mit einem Zeitmietvertrag, der
in 05/2003 geschlossen wurde und eine Laufzeit bis 05/2006
hat.

Es dreht sich hierbei um eine Wohnung, welche von vornherein
nur für drei Jahre vermietet werden sollte, um sie
anschließend selbst zu nutzen. Dies wurde im Mietvertrag auch
so festgehalten.
Mit dem Mietvertrag sollte soweit alles in Ordnung sein, der
Grund für die Befristung (Umbau u. anschließende Eigennutzung)
wurden im Vertrag auch aufgenommen.

Jetzt haben sich gerade aber die Lebensumstände geändert, so
daß diese Planung (Eigennutzung ab 2006) möglicherweise nicht
zu realisieren ist. Die Absicht, die Wohnung später selbst zu
nutzen, bleibt aber nach wie vor bestehen (voraussichtlich ab
2008 oder 2009).

Weshalb, fragt sich der Praktiker, kann der Vermieter schon heute erkennen, dass sich seine Lebensumstände, die er auf 5/2006 eingeplant hat nicht erneut ändern und der alte Zustand besteht ? Vor allem, warum ausgerechnet soll dann nochmals eine zeitliche Befristung erfolgen ? Nun ist es also 2008 oder 2009.

Aus der Praxis bin ich bei solchen Fragen eines Vermieters äusserst kritisch. Denn zu oft erlebt man, dass jemand Ausreden sucht, um sich immer wieder zeitliche Verlängerungen zu sichern, nie jedoch einen Eigenbedarf hat oder wenn umgebaut werden soll muss letztlich auch die Finanzierung gesichert sein. Und das ist innerhalb weniger Tage nicht möglich.

Eine weitere zeitliche Befrtistung mag ich nicht zu erkennen, denn der Vermieter muss letztlich, wenn er die derzeitige Befristung nicht erhalten kann, diese Änderungen - wenn er sie schon heute kennt - dem Mieter schriftlich erklären. Sucht der Mieter sich etwas, weil der Vermieter ihm diese Änderung nicht erklärt hat und diese Wohnung wird wieder vermietet, macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig. Es bleibt keine Wahl. Es kommt zum unbefristeten Mietverhältnis und dann muss eben später die Eigenbedarfskündigung erfolgen. Ein berechtigter Eigenbedarf - kann - muss aber nicht durch Zeitmietvertrag gesichert werden.

Meine Frage nun:
kann ich zum Ablauf des Zeitmietvertrages mit dem Mieter einen
neuen Zeitmietvertrag abschließen?
Oder wird dieser Mietvertrag automatisch zum unbefristeten
Mietvertrag, wenn die im ursprünglichen Vertrag aufgenommenen
Zeitpläne nicht eingehalten werden?

Wie gehe ich am besten vor?

Der Mieter muss verständigt werden, dass der Eigenbedarf nicht mehr besteht und auch der andere Grund der Befristung. Da aber hier im Text steht , dass „möglicherweise“ der Befristungsgrund nicht eingehalten werden kann, ist schon die Frage zu stellen, wenn alleine dies schon nicht sicher ist, auf welche Ursache die Frage sich beziehen soll, was jetzt zu tun ist. Müsste nicht zuerst geklärt sein, ob möglicherweise es wirklich so ist. Sorry, aber hier sind aus meienr Sicht Widersprüche in der Fragestellung zu erkennen, die die Lösung schaffen sollen, wie man aus einem Zeitmietvertrag, der abläuft immer wieder einen Zeitmietvertrag macht, um sich immer eine Türe offen zu halten. Dies ist im Gesetz bewusst nicht mehr vorgesehen. Sollte ich hier einen falschen Gedankengang haben, bin ich jeder Aufklärung gegenüber aufgeschlossen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich verstehe ja, daß du als Vertreter der Mieterseite stets und überall Unrat witterst (meist wahrscheinlich auch zu Recht.)

Ich selber halte mich aber für einen durchaus zuverlässigen und ehrlichen Menschen, und habe tatsächlich nicht die Absicht, irgendwen zu übervorteilen.
(Das brauchst du jetzt nicht zu glauben, aber ich bitte dich, das einmal als hypothetisch gegeben vorauszusetzen.)

Nun zum Kern meines Problems:
Meine Frau und ich bewohnen zur Zeit eine kleine Eigentumswohnung, und haben vor wenigen Jahren die Nachbarwohnung ebenfalls gekauft.
Grund dafür war das Vorhaben, eine Zwischenwand zwischen beiden Wohnungen zu entfernen und beide kleinen zu einer großen Wohnung zusammenzulegen.
Um die zweite Wohnung finanzieren zu können, mußten wir aber für einen Zeitraum von etwa vier Jahren erst einmal vermieten. Danach wären dann die monatlichen Belastungen weit genug abgesunken, daß wir uns die zweite Wohnung auch leisten könnten.

Nun hat mir meine Frau leider vor wenigen Tagen erklärt, daß sie sich von mir trennen will.
Das wirft (nicht nur) meine Finanzierungspläne über den Haufen - ich kann deshalb jetzt noch nicht absehen, ob ich es tatsächlich schaffen werde, die dafür nötigen Mittel allein aufzubringen.

MÖGLICHERWEISE kann ich es tatsächlich alleine schaffen, und die Planung schon in 2006 entsprechend umsetzen, aber das weiß ich jetzt halt leider noch nicht sicher.
Bis 2008 oder 2009 sollte es mir aber - nach dem derzeitigen Stand der Dinge - definitiv möglich sein, die zweite Wohnung selbst zu übernehmen.

Ich kann aber leider nicht hellsehen (ich habe bis eine Minute vor der Mitteilung meiner Frau auch nicht mit einer Trennung gerechnet), und weiß deshalb nicht, was mir das Leben sonst noch für Streiche spielen könnte. Deshalb sage ich „voraussichtlich“ und halte mir ein Zeitfenster offen. Es ist halt auch nicht leicht, für fünf Jahre in die Zukunft zu planen, und dabei sämtliche Unwägbarkeiten vorherzusehen…

Aber Tatsache bleibt, ich möchte diese Wohnung in absehbarer Zeit selbst nutzen - nur ist mir gerade ein wichtiger Punkt in meiner Finanzierung (und ein noch wichtigerer Teil meines Lebens) abhandengekommen.

Der bisher geschlossene Mietvertrag läuft noch mehr als ein Jahr, aber ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Mieterin und möchte ihr deshalb gern bald die veränderte Situation schildern.
Dafür muß ich aber zunächst einmal wissen, wie eigentlich die rechtliche Lage in diesem Falle ist, deshalb frage ich ja hier nach.

Wie gesagt: ich möchte niemanden übervorteilen - aber ich möchte selbst auch nicht übervorteilt werden!

Ich hoffe du hast ein wenig Verständnis für mein Problem!

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert,

solange Du noch nicht geschieden bist kannst Du natürlich für Dich und für Deine Frau bei Trennung Eigenbedarf anmelden. Nach der Scheidung kann der frühere Ehepartner keinen Eignebedarf mehr für den anderen beantragen. Ehepartner sind bekanntlich nicht miteinander verwandt.

Derzeit sehe ich hier aber erhebliche Probleme. Die einzige Lösung wäre, dass mit der Mieterin vereinbart wird, dass der Eigenbedarf wegfällt, jedoch der Vermieter bis zum Jahre 2006 oder 2008 auf das recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet. Im § 575 BGB gibt es leider die frühere Regelung nicht mehr, wo genau solche Fälle abgemildert werden konnten. Ein weiterer Zeitmietvertrag ist jedoch nicht möglich.

ich verstehe ja, daß du als Vertreter der Mieterseite stets
und überall Unrat witterst (meist wahrscheinlich auch zu
Recht.)

Sicher nicht, weil ich auch Vermieter berate. Jedoch war hier die erste Fragestellung schon so, dass davon auszugehen war, dass etwas anderes als das im ersten Frageteil Gesagte zutreffend ist.

Ich selber halte mich aber für einen durchaus zuverlässigen
und ehrlichen Menschen, und habe tatsächlich nicht die
Absicht, irgendwen zu übervorteilen.
(Das brauchst du jetzt nicht zu glauben, aber ich bitte dich,
das einmal als hypothetisch gegeben vorauszusetzen.)

Ich halte zuerst mal jeden Menschen für gut. Nur wer mir beweisst, dass er nichts taugt, es nicht ehrlich nimmt, mit allerlei Ausflüchten stets andere und nicht sich meint, keine gerade Linie hat, der lernt mich kennen. Daher versuche ich seit Wochen mich nur noch im Mietrecht zu betätigen und andere Bretter zu meiden. Man muss sich nicht alles antun, was im Internet meint, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben.

Also keine Sorge, ich bin zwar bei unklaren Fragen kritisch, aber dies macht einfach auch die Berufserfahrung im Beratungsbereich aus, bei Mietern wie bei Vermietern. Unvollständige Hinweise führen dann durchaus zu falschen Schlüssen.

Nun zum Kern meines Problems:
Meine Frau und ich bewohnen zur Zeit eine kleine
Eigentumswohnung, und haben vor wenigen Jahren die
Nachbarwohnung ebenfalls gekauft.
Grund dafür war das Vorhaben, eine Zwischenwand zwischen
beiden Wohnungen zu entfernen und beide kleinen zu einer
großen Wohnung zusammenzulegen.
Um die zweite Wohnung finanzieren zu können, mußten wir aber
für einen Zeitraum von etwa vier Jahren erst einmal
vermieten. Danach wären dann die monatlichen Belastungen weit
genug abgesunken, daß wir uns die zweite Wohnung auch leisten
könnten.

Ich kann hier nur empfehlen nach Möglichkeit einen vernünftigen Rahmen zu finden um die Wohnungen halten zu können. Habe den Verlust einer sehr teuren Immobilie selbst durch eine Scheidung erlebt.

Nun hat mir meine Frau leider vor wenigen Tagen erklärt, daß
sie sich von mir trennen will.
Das wirft (nicht nur) meine Finanzierungspläne über den Haufen

  • ich kann deshalb jetzt noch nicht absehen, ob ich es
    tatsächlich schaffen werde, die dafür nötigen Mittel allein
    aufzubringen.

MÖGLICHERWEISE kann ich es tatsächlich alleine schaffen, und
die Planung schon in 2006 entsprechend umsetzen, aber das weiß
ich jetzt halt leider noch nicht sicher.
Bis 2008 oder 2009 sollte es mir aber - nach dem
derzeitigen Stand der Dinge - definitiv möglich sein,
die zweite Wohnung selbst zu übernehmen.

Ich kann aber leider nicht hellsehen (ich habe bis eine Minute
vor der Mitteilung meiner Frau auch nicht mit einer Trennung
gerechnet), und weiß deshalb nicht, was mir das Leben sonst
noch für Streiche spielen könnte.

Eine Trennung ist auch ein Neuanfang. Denk mal darüber nach.

Deshalb sage ich

„voraussichtlich“ und halte mir ein Zeitfenster offen. Es ist
halt auch nicht leicht, für fünf Jahre in die Zukunft zu
planen, und dabei sämtliche Unwägbarkeiten vorherzusehen…

Aber Tatsache bleibt, ich möchte diese Wohnung in absehbarer
Zeit selbst nutzen - nur ist mir gerade ein wichtiger Punkt in
meiner Finanzierung (und ein noch wichtigerer Teil meines
Lebens)
abhandengekommen.

Diese Selbstnutzung wäre nur dann möglich, wenn die bisherige Wohnung im Rahmen der Scheidung verkauft wird oder gerichtlich im Rahmen des Vermögensausgeleiches der EX zugeschrieben würde.

Der bisher geschlossene Mietvertrag läuft noch mehr als ein
Jahr, aber ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Mieterin
und möchte ihr deshalb gern bald die veränderte Situation
schildern.
Dafür muß ich aber zunächst einmal wissen, wie eigentlich die
rechtliche Lage in diesem Falle ist, deshalb frage ich ja hier
nach.

Wie gesagt: ich möchte niemanden übervorteilen - aber ich
möchte selbst auch nicht übervorteilt werden!

Ich hoffe du hast ein wenig Verständnis für mein Problem!

Habe ich,

Gruss Günter

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hallo,
bin makler und hoer oefter von solchen fragen.
dieser vermieter sagt heute hü, morgen hott; ein unsicherer kantonist.
im moment sind viele mietpreise eh ziemlich unten; also warum nicht mal sehen, ob es woanders ne bessere wohnung gibt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

solange Du noch nicht geschieden bist kannst Du natürlich für
Dich und für Deine Frau bei Trennung Eigenbedarf anmelden.
Nach der Scheidung kann der frühere Ehepartner keinen
Eignebedarf mehr für den anderen beantragen. Ehepartner sind
bekanntlich nicht miteinander verwandt.

Eine Scheidung ist bisher noch nicht angesprochen worden - bisher habe ich auch immer noch die Hoffnung, daß sie es sich nach einer gewissen Zeit des Abstands noch einmal anders überlegt und wieder zurückkommt.
Aber man weiß es halt nicht, und darauf verlassen kann man sich schon gar nicht!

Derzeit sehe ich hier aber erhebliche Probleme. Die einzige
Lösung wäre, dass mit der Mieterin vereinbart wird, dass der
Eigenbedarf wegfällt, jedoch der Vermieter bis zum Jahre 2006
oder 2008 auf das recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs
verzichtet. Im § 575 BGB gibt es leider die frühere Regelung
nicht mehr, wo genau solche Fälle abgemildert werden konnten.
Ein weiterer Zeitmietvertrag ist jedoch nicht möglich.

Verstehe.
Wie lang wäre denn in einem solchen Fall die Kündigungsfrist meinerseits?
Und müßte ich dann einen neuen Mietvertrag abschließen, oder würde der alte weiterhin gültig bleiben, nur eben ohne die Befristung?
(und WENN der alte Vertrag weiterbestehen sollte: in diesem Vertrag war eine Miethöhe festgesetzt worden, die ich im Falle einer Weitervermietung gerne dem derzeitigen Stand anpassen würde - geht das?)

Ich kann hier nur empfehlen nach Möglichkeit einen
vernünftigen Rahmen zu finden um die Wohnungen halten zu
können. Habe den Verlust einer sehr teuren Immobilie selbst
durch eine Scheidung erlebt.

Diesen vernünftigen Rahmen haben wir bereits gefunden, sie beteiligt sich auch weiterhin an den Kosten für die Zins- und Tilgungsleistungen, die nicht von der Miete abgedeckt sind.
(Allerdings würde sie das wohl nicht tun, wenn die Miete wegfallen würde … Was durchaus verständlich ist!)

Wir sind auch keineswegs im Streit auseinandergegangen, sondern verstehen uns nach wie vor sehr gut. (Hauptgrund für die Trennung war wohl, daß ich sie seit einiger Zeit vernachlässigt habe - ich habe mehr Zeit am PC verbracht als mit ihr … Aber das jetzt auf die Schnelle wiedergutzumachen ist auch nicht möglich.)

Eine Trennung ist auch ein Neuanfang. Denk mal darüber nach.

Wie gesagt, noch gebe ich diese Ehe nicht verloren!
Aber vorplanen muß ich ja schließlich für alle Möglichkeiten.

Vielen Dank schon mal für deine Antworten.

Schönen Gruß,
Robert