Zeitmietvertrag von 2000 gültig?

Hallo Leute,

ist ein, im Jahr 2000, geschlossener Zeitmietvertrag(Verlängerung um jeweils um 1 Jahr)weiterhin gültig oder kann er nun jederzeit mit 3Monatiger frist gekündigt werden ?

Danke und Grüsse
Sven.

Hallo Sven,

ist ein, im Jahr 2000, geschlossener
Zeitmietvertrag(Verlängerung um jeweils um 1 Jahr)weiterhin
gültig oder kann er nun jederzeit mit 3Monatiger frist
gekündigt werden ?

Diese Form der alten Zeitmietverträge ist weiterhin gültig. Der Mietvertrag muss also zum Ablauf eines festgelegten Jahres und der festgelegt Frist, bis wann gekündigt werden muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert, rechtzeitig gekündigt werden oder er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ohne Zustimmung des Vermieters kann der Mietvertrag dann zwischen dem Jahr nicht gekündigt werden.

Voraussetzung ist aber, dass es sich hier um einen Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel handelt und nicht versehentlich die Klausel als Zeitmietvertrag benutzt wurde, die eine qualifizierte Befristung auch schon vor dem neuen Mietrecht gefordert hat.

Gruss Günter