Zeitmietvertrag vorher kündigen ?!

Hallo,

im Hause wohnt jemand, der einen auf 3 Jahre festgelegten Mietvertrag (vor ca. einem halben Jahr) gemacht hat. Nun meinte er so zur Vermieterin, das er warscheinlich Ende des Jahres (also nach knapp einem Jahr Mietdauer) wegzieht. Kann der das so einfach?

Gruß
h.

Würde mich auch interessieren, hab auch so einen blöden Vertrag…
Grüße Almut

Würde mich auch interessieren, hab auch so einen blöden
Vertrag…
Grüße Almut

Was heisst auch so einen blöden Vertrag?
Ihr könnt doch alle Lesen oder seh ich das falsch?
Wenn ihr einen Vertrag unterschreibt akzeptiert ihr normalerweise die Bedinungen die mit ihm geschlossen werden-so is die Regel.

Nicht jedoch im Mietrecht, nein!

Zur Sache:
Ein Zeitmietvertrag gibt es in der Form nichtmehr.
Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b. umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.

Steht dies nicht drin wird der Vertrag wie ein unbefristeter Vertrag gehandelt.

Zur Sache:
Ein Zeitmietvertrag gibt es in der Form nichtmehr.

Was ist aber wenn da eben steht „dieser Vertrag ist auf 3 Jahre fest gemacht. Kündigung 6 Monate …“?
Ist der dann sozusagen hinfällig? MUSS man dann einen neuen machen?

Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die
Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b.
umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.

Mir gehts hier eher um den vermieter. Der Mieter SOLL ja eigentlich so lange drin bleiben. Alle 3 Monate nen neuen Mieter suchen ist auch nich so doll.
Zumal der jetztige in der Woche nicht da ist und sowas wie Wohnungsbesichtigung für evtl. Nachmieter sich da natürlich schwerer gestaltet…

Steht dies nicht drin wird der Vertrag wie ein unbefristeter
Vertrag gehandelt.

Also: Grund steht nicht drin. Ist das dann so zu verstehen, das dieser dann automatisch (?) ein unbefristeter (mit diesen 3 Monaten Küdigungsfrist) ist?

Gruß
h.

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Danke Sven, ich kann lesen. Aber erstens ist in Köln Wohnungnot, zweitens die Wohnungen entsprechend teuer und drittens hatte ich genau 2 Wochen Zeit, mir eine Wohnung zu suchen. Da unterschreibt man dann auch schneller was…
Grüße Almut

Zur Sache:
Ein Zeitmietvertrag gibt es in der Form nichtmehr.

Was ist aber wenn da eben steht „dieser Vertrag ist auf 3
Jahre fest gemacht. Kündigung 6 Monate …“?
Ist der dann sozusagen hinfällig? MUSS man dann einen neuen
machen?

Hallo,
irgendwann im Jahr 2001 Gab es eine Reform die dies alles geändert hat, genaues Datum muss ich raus suchen.
Alle Mietverträge davor sind mit altem Recht zu behandeln alle danach sind mit neuem Recht zu behalten, bin mir aber nicht 100 Prozent sicher.

Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die
Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b.
umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.

Mir gehts hier eher um den vermieter. Der Mieter SOLL ja
eigentlich so lange drin bleiben. Alle 3 Monate nen neuen
Mieter suchen ist auch nich so doll.
Zumal der jetztige in der Woche nicht da ist und sowas wie
Wohnungsbesichtigung für evtl. Nachmieter sich da natürlich
schwerer gestaltet…

Gut, und genau dann müsst ihr einen MIetrvertrag machen der diesen Trick nutzt, eben einen Kündigungsgrund Angeben, in den neuen Mietvertragsformularen steht so ein passus normalerweise drin.

Also: Grund steht nicht drin. Ist das dann so zu verstehen,
das dieser dann automatisch (?) ein unbefristeter (mit diesen
3 Monaten Küdigungsfrist) ist?

Jenachdem wann der Vertrag geschlossen wurde(s.o.)

Auf Wunsch such ich das genaue Datum raus,
Grüsse

Hallo,

im Hause wohnt jemand, der einen auf 3 Jahre festgelegten
Mietvertrag (vor ca. einem halben Jahr) gemacht hat. Nun
meinte er so zur Vermieterin, das er warscheinlich Ende des
Jahres (also nach knapp einem Jahr Mietdauer) wegzieht. Kann
der das so einfach?

Ein Zeitmietvertrag ist seit dem 01.09.2001 nur noch dann möglich, wenn der Vermieter

bei Abschluss des Mietvertrages im Mietvertrag Eigenbedarf erklärt und die Person nennt, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird

oder wenn die Wohnung nach Ende des Vertrages abgerissen werden soll

oder wenn die Wohnung nach Ende des Vertrages vollständig umgebaut wird.

Wird im Mietvertrag kein Grund eingetragen, weshalb der Zeitraum befristet sein soll, handelt es sich um einen Mietvertrag mit unbefristetem Vertragsverhältnis. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten jederzeit gekündigt werden.

Ist also nichts eingetragen, kann der Mieter jederzeit kündigen. Ob er lesen kann oder nicht, was in anderen Antworten anklingt, ist nicht von Interesse, da es einzig und allein auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages ankommt.

Gruss Günter

Hallo Little H.

::Ein Zeitmietvertrag gibt es in der Form nichtmehr.

Was ist aber wenn da eben steht „dieser Vertrag ist auf 3
Jahre fest gemacht. Kündigung 6 Monate …“?
Ist der dann sozusagen hinfällig? MUSS man dann einen neuen
machen?

Dieser Vertrag enthält dann gleich zwei rechtsunwirksame Klauseln. Ohne Angabe des Grundes ist eine Befristung nicht möglich. Ausserem kann das Recht auf die Kündigungsfrist nicht eingeschränkt werden. 6 Monate entsprechen nicht der gesetzlichen Regelung und ausdrücklich erklärt der Gesetzgeber, dass andere Fristen vom Mieter nicht verlangt werden können.

Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die
Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b.
umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.

Mir gehts hier eher um den vermieter. Der Mieter SOLL ja
eigentlich so lange drin bleiben. Alle 3 Monate nen neuen
Mieter suchen ist auch nich so doll.
Zumal der jetztige in der Woche nicht da ist und sowas wie
Wohnungsbesichtigung für evtl. Nachmieter sich da natürlich
schwerer gestaltet…

Der Mieter muss natürlich entweder zu den Terminen, zu denen er rechtzeitig zu informieren ist, anwesend sein oder er muss die Möglichkeit geben, dass die Wohnung besichtigt werden kann. Notfalls hat er jemand zu beauftragen. Wenn das nicht funktioniert, muss der Mieter ausdrücklich schriftlich hingewiesen werden, dass sein Verhalten dazu beiträgt, dass mögliche Interessenten nicht rechtzeitig gefunden werden und eine nahtlose Weitervermietung durch sein Verschulden nicht möglich ist und er sich schadeneratzpflichtig amcht.

Steht dies nicht drin wird der Vertrag wie ein unbefristeter
Vertrag gehandelt.

Also: Grund steht nicht drin. Ist das dann so zu verstehen,
das dieser dann automatisch (?) ein unbefristeter (mit diesen
3 Monaten Küdigungsfrist) ist?

Ja, so ist es.

Gruss Günter

Hallo Sven,

auf Deine Idee muss man erst mal kommen, dass man einfach Eigenbedarf, völligen Umbau oder gar Abriss einer Wohnung als Befristungsgrund einträgt, um so den Zeitmietvertrag als „echt“ ansehen zu lassen. Was Du als Trick nennst, ist eine strafbare Handlung.

Der Vermieter macht sich in solchen Fällen haftbar. Ausserdem ist der Vermieter verpflichtet, wenn sich geringste Hinweise ergeben, dass die Rechtsgrundlage der Befristung wegfällt, sofort den Mieter zu informieren. Sonst macht sich der Vermieter auch haftbar und schadenersatzpflichtig. Ausserdem ist nach dem Urteil des BGH in Verbindung mit Eigenbedarf eine Änderung eingetreten und wenn mehr als eine Wohnung zur Verfügung steht ist Eigenbedarf ohnehin nicht mehr möglich oder nur eingeschränkt, da der Vermieter Ersatzwohnraum anzubieten hat.

Was ist aber wenn da eben steht „dieser Vertrag ist auf 3
Jahre fest gemacht. Kündigung 6 Monate …“?
Ist der dann sozusagen hinfällig? MUSS man dann einen neuen
machen?

Hallo,
irgendwann im Jahr 2001 Gab es eine Reform die dies alles
geändert hat, genaues Datum muss ich raus suchen.
Alle Mietverträge davor sind mit altem Recht zu behandeln alle
danach sind mit neuem Recht zu behalten, bin mir aber nicht
100 Prozent sicher.

Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die
Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b.
umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.

Du bist Dir klar, dass dann diese Gründe auch wirklich einzuhalten sind und wenn nicht und der Mieter zieht aus, zahlst Du seine Umzugskosten, einschl. neuer Vorhänge, Bodenbeläge, Maklerprovision und notfalls bis zu 24 Monaten die Differenz einer höheren Miete.

Mir gehts hier eher um den vermieter. Der Mieter SOLL ja
eigentlich so lange drin bleiben. Alle 3 Monate nen neuen
Mieter suchen ist auch nich so doll.
Zumal der jetztige in der Woche nicht da ist und sowas wie
Wohnungsbesichtigung für evtl. Nachmieter sich da natürlich
schwerer gestaltet…

Gut, und genau dann müsst ihr einen MIetrvertrag machen der
diesen Trick nutzt, eben einen Kündigungsgrund Angeben, in den
neuen Mietvertragsformularen steht so ein passus normalerweise
drin.

Solch eien Idee kann nur einem Vermieter einfallen, der nicht anchrechnet, welche Kosten er hat, wenn die Geschichte platzt. Und diese würde platzen.

Also: Grund steht nicht drin. Ist das dann so zu verstehen,
das dieser dann automatisch (?) ein unbefristeter (mit diesen
3 Monaten Küdigungsfrist) ist?

Tipps sollten legal sein.

Gruss Günter

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Hallo Sven,

auf Deine Idee muss man erst mal kommen, dass man einfach
Eigenbedarf, völligen Umbau oder gar Abriss einer Wohnung als
Befristungsgrund einträgt, um so den Zeitmietvertrag als
„echt“ ansehen zu lassen. Was Du als Trick nennst, ist eine
strafbare Handlung.

Naja, so war das nicht gemeint…

Allerdings war die Formulierung mit dem Trick durchaus ungünstig gewählt-es sei mir bitte verziehen :wink:

Ich dachte es sei klar, dass man nur einen wirklichen Grund vorschieben kann den man dan auch einhalten muss
D.h. wenn man einen Altbau Vermietet in dem in einiger Zeit erhebliche Umbauarbeiten erfolgen müssen, dass man dies eben nutzen kann, ansonsten natürlich nicht.

Wie gesagt, ich dachte der normale Menschenverstand würd einen betrügerichen Scheingrund ausschliessen.

Grüsse,
Sven.

Hallo Sven,

Allerdings war die Formulierung mit dem Trick durchaus
ungünstig gewählt-es sei mir bitte verziehen :wink:

Ich dachte es sei klar, dass man nur einen wirklichen
Grund vorschieben kann den man dan auch einhalten muss
D.h. wenn man einen Altbau Vermietet in dem in einiger Zeit
erhebliche Umbauarbeiten erfolgen müssen, dass man dies eben
nutzen kann, ansonsten natürlich nicht.

Wie gesagt, ich dachte der normale Menschenverstand würd einen
betrügerichen Scheingrund ausschliessen.

Wenn Du ahnen würdest, was in der Praxis geschieht. Infos aus Foren, aus der Yellow-Presse und aus dem Kollegegenkreis - hab mal gehört- drei Nachmieter und man darf jederzeit ausziehen - ich habe einen Mahnbescheid, weil mir jemand erzählt hat, ich soll einfach die Miete nicht zahlen, wenn der Vermieter reagiert usw. sind mein tägliches Brot. Du kannst und darfst leider nicht ausschliessen, dass missverständliche Hinweise - in manchen Lebenslagen zu den Begründungen gehören -auch wenn sie, wie man im Schwäbischen sagt "grottenfalsch " sind.

Gruss Günter

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