Hallo Sven,
auf Deine Idee muss man erst mal kommen, dass man einfach Eigenbedarf, völligen Umbau oder gar Abriss einer Wohnung als Befristungsgrund einträgt, um so den Zeitmietvertrag als „echt“ ansehen zu lassen. Was Du als Trick nennst, ist eine strafbare Handlung.
Der Vermieter macht sich in solchen Fällen haftbar. Ausserdem ist der Vermieter verpflichtet, wenn sich geringste Hinweise ergeben, dass die Rechtsgrundlage der Befristung wegfällt, sofort den Mieter zu informieren. Sonst macht sich der Vermieter auch haftbar und schadenersatzpflichtig. Ausserdem ist nach dem Urteil des BGH in Verbindung mit Eigenbedarf eine Änderung eingetreten und wenn mehr als eine Wohnung zur Verfügung steht ist Eigenbedarf ohnehin nicht mehr möglich oder nur eingeschränkt, da der Vermieter Ersatzwohnraum anzubieten hat.
Was ist aber wenn da eben steht „dieser Vertrag ist auf 3
Jahre fest gemacht. Kündigung 6 Monate …“?
Ist der dann sozusagen hinfällig? MUSS man dann einen neuen
machen?
Hallo,
irgendwann im Jahr 2001 Gab es eine Reform die dies alles
geändert hat, genaues Datum muss ich raus suchen.
Alle Mietverträge davor sind mit altem Recht zu behandeln alle
danach sind mit neuem Recht zu behalten, bin mir aber nicht
100 Prozent sicher.
Man kann dies jedoch umgehn indem man den Grund für die
Kündigung in 3Jahren mit in den Vertrag nimmt, z.b.
umfangreiche Sanierung, Eigenbedarf, etc.
Du bist Dir klar, dass dann diese Gründe auch wirklich einzuhalten sind und wenn nicht und der Mieter zieht aus, zahlst Du seine Umzugskosten, einschl. neuer Vorhänge, Bodenbeläge, Maklerprovision und notfalls bis zu 24 Monaten die Differenz einer höheren Miete.
Mir gehts hier eher um den vermieter. Der Mieter SOLL ja
eigentlich so lange drin bleiben. Alle 3 Monate nen neuen
Mieter suchen ist auch nich so doll.
Zumal der jetztige in der Woche nicht da ist und sowas wie
Wohnungsbesichtigung für evtl. Nachmieter sich da natürlich
schwerer gestaltet…
Gut, und genau dann müsst ihr einen MIetrvertrag machen der
diesen Trick nutzt, eben einen Kündigungsgrund Angeben, in den
neuen Mietvertragsformularen steht so ein passus normalerweise
drin.
Solch eien Idee kann nur einem Vermieter einfallen, der nicht anchrechnet, welche Kosten er hat, wenn die Geschichte platzt. Und diese würde platzen.
Also: Grund steht nicht drin. Ist das dann so zu verstehen,
das dieser dann automatisch (?) ein unbefristeter (mit diesen
3 Monaten Küdigungsfrist) ist?
Tipps sollten legal sein.
Gruss Günter