Zeitmietvertrag während Laufzeit kündbar?

Hallo,

hypothetisch schloß jemand in 2008 einen Zeitmietvertrag als Mieter für eine Wohnung mit Laufzeit von einem Jahr. Der Mietvertrag enthält eine Klausel, das er sich immer wieder stillschweigend um 12 Monate verlängert, wenn keiner (Mieter oder Vermieter) kündigt. Die Kündigungsfristen sind entsprechend BGB 3 Monate. Angenommen der Stichtag ist abgelaufen und der Mieter möchte ausziehen. Kann der Mieter den Vertrag kündigen, oder ist er an die 12 Monate gebunden? Müsste der Mieter 12 mal Miete bezahlen?

Würde mich über Hilfe bei der Lösung des hypothetischen Falls freuen. Habe leider über die Suche nur etwas über die Kündigungsrechte von Vermietern gefunden, aber leider nicht die der Mieterseite.

Grüße

Hallo Sandra,

Wohnraummietvertrag?

Dann mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Gruß

Joschi

Danke Joschi!!!

Ja, es würde sich um einen Wohnraummietvertrag handeln. Gibt es da einen speziellen Paragraphen im BGB oder Gerichtsurteil auf das man sich beziehen könnte?

Grüße

Sandra

Guten Morgen Sandra,

Ja, es würde sich um einen Wohnraummietvertrag handeln. Gibt
es da einen speziellen Paragraphen im BGB oder Gerichtsurteil
auf das man sich beziehen könnte?

Ja, zum Beispiel § 575 Abs.1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html):

Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Da der Befristungsgrund nicht vorlag (ergibt sich aus der automatischen Verlängerung), ist die Klausel unwirksam und der Mietvertrag wird zu einem unbefristeten mit der Kündigungsmöglichkeit nach § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html).

Gruß

Joschi

Vielen lieben Dank Joschi für deine Hilfe!!! Hast mir sehr geholfen.

Grüße
Sandra