Guten Tag!
Ich habe mir letztens folgende Frage gestellt:
Man nehme an, eine Person kauft sich ein Mehrfamilienhaus. Eine der Wohnungen ist zum Zeitpunkt des Kaufes nicht besetzt, deshalb möchte der neue Eigentümer diese Wohnung direkt renovieren und modernisieren.
Ab wann können Kosten für diese Arbeiten nun vom Käufer abgesetzt werden, damit das Finanzamt diese anrechnet? Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, nach dem Datum, an dem das Haus „übergeben“ wird oder erst, wenn der Käufer rechtmäßiger Eigentümer laut Grundbuch ist?
Knifflig, wie ich finde!
Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt!
Servus,
von dem Zeitpunkt an, zu dem die Aufwendungen mit der Absicht und zum Zweck der Vermietung anfallen.
Wenn die beiden sich einig sind und der Eigentümer das duldet, kann der Käufer anfangen zu renovieren, noch bevor die beiden überhaupt beim Notar waren, ohne daß dieser Zeitpunkt dem Ansatz als Instandhaltungskosten oder Herstellungskosten schädlich wäre.
Die Fälle, in denen für die Besteuerung formales Recht und nicht der wirtschaftliche Zusammenhang entscheidend ist, sind nicht sehr häufig.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Anwort! Diese Möglichkeit habe ich noch nicht bedacht 
Schöne Grüße,
Sascha
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