Guten Morgen alle zusammen,
ich erhoffe mir eine kurze, für mich sehr wichtige Auskunft von euch. Bin seit letztem Donnerstag einvernehmlich geschieden, die Verhandlung dauerte im Ganzen 20 Minuten. In der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir den nachehelichen Unterhalt entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zur Doppelverdienerehe (Aufstockungsbetrag nach der Differenzmethode) festgehalten. Ich habe dazu sehr viele Internetseiten gewälzt, allerdings einen Hinweis auf auf den Berechnungszeitraum des nachehelichen Unterhaltes gibt es nur insofern, dass gesagt wird, als Berechnungsgrundlage ist der Scheidungszeitpunkt heranzuziehen. Gilt also als „Scheidungszeitpunkt“ in diesem Sinne das steuerliche Veranlagungsjahr oder der Monat des Jahres, in dem die Scheidung rechtlich wirksam ist? Welcher Zeitpunkt ist derjenige, welcher den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate zugrundegelegt wird, um davon den „halben ehelichen Bedarf“ zu errechnen?
Zu dieser Frage habe ich auf keiner Internetseite einen Hinweis gefunden, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Gruss Josi