Zeitpunkt der Eheschließung

Meine Freundin und ich haben seit Juni ein Kind und haben nun beschlossen auch zu heiraten. Ich würde die Hochzeit gerne zusammen mit der Taufe im Dezember machen, sie erst Anfang/Mitte nächsten Jahres.

Meine Frage ist, wie die Eheschließung sich steuerlich auswirkt bzw. für welchen Zeitraum diese „angerechnet“ wird ? Ist der Tag der Eheschließung entscheidend ? Oder wird die Eheschließung für den ganzen Monat „angerechnet“ ?

Vielleicht wäre es ja steuerlich gesehen sinnvoll noch dieses Jahr zu heiraten.

Servus,

der Zeitpunkt der Eheschließung ist für den Veranlagungszeitraum unrelevant.

D.h., wenn du am 31.12. heiratest (Standesamt versteht sich)kommst du für das ganza abgelaufene ! Jahr in den Vorteil der Ehegattenveranlagung - Splittingtarif, etc…

Hallo,

bei uns wurde das gesamte Jahr 1999 (Jahr der Eheschließung, Heirat im November) in die Steuerklassen III und V (oder auch IV und IV) umgerechnet.

Von der Rückzahlung her hat es sich gelohnt, grins…

Grüße,

Tine

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Super, das wäre dann die perfekte Möglichkeit die Feier zu finanzieren. :wink:

Aber könnte mir denn rein theoretisch auch eine Nachzahlung drohen, da wir z.B. durch gemeinsame Veranlagung mehr Steuern hätten bezahlen müssen ?

Meine Freundin hat bis August ca. 35.000 Euro verdient, ich komme auf einen Jahresverdienst von ca. 45.000 Euro + Kinder- und Erziehungsgeld.

Hallo,

bei uns wurde das gesamte Jahr 1999 (Jahr der Eheschließung,
Heirat im November) in die Steuerklassen III und V (oder auch
IV und IV) umgerechnet.

Von der Rückzahlung her hat es sich gelohnt, grins…

Grüße,

Tine

hi,

kann möglich sein, wird aber bestimmt nicht. die steuererklärung solltet ihr entweder mit einem computerprogramm vorberechnen, bei einem lohnsteuerhilfeverein machen lassen oder von einem steuerberater.

bei hochzeit gibt es die zusammenveranlagung und die besondere veranlagung (gerade in frage kommend bei haushaltsfreibetrag!).

also, vorberechnen und dann steuererklärung abgeben.

mfg vom

showbee

Super, das wäre dann die perfekte Möglichkeit die Feier zu
finanzieren. :wink:

Aber könnte mir denn rein theoretisch auch eine Nachzahlung
drohen, da wir z.B. durch gemeinsame Veranlagung mehr Steuern
hätten bezahlen müssen ?

So sieht`s aus…

Meine Freundin hat bis August ca. 35.000 Euro verdient, ich
komme auf einen Jahresverdienst von ca. 45.000 Euro + Kinder-
und Erziehungsgeld.

Da bei deiner Konstellation u.U. die steuerl. Begünstigungen für Kinder bzw. Kinderbetreuungskosten durch die Zusammenveranlagung nicht mehr zum Tragen kommen, könnte die Zusammenveranlagung zu einem ungünstigeren Ergebnis führen…mal durchrechnen…

Hallo,

bei uns wurde das gesamte Jahr 1999 (Jahr der Eheschließung,
Heirat im November) in die Steuerklassen III und V (oder auch
IV und IV) umgerechnet.

Von der Rückzahlung her hat es sich gelohnt, grins…

Grüße,

Tine