Zeitpunkt der Gehaltsanpassung

Hallo,

mal angenommen im Arbeitsvertrag von Herrn Meier steht:

„Über Gehaltsanpassungen verständigen sich der Angestellte und die Firma anschließend im zweijährlichen Turnus.“
Dieser Termin sei im Mai 2012 gewesen.

Weiterhin sei angenommen, dass die Verhandlungen der Gehaltsanpassung seit Mai 2012 andauern und man sich am 20.09.12 einigt.

Nun sei angenommen, dass in der Änderungsvereinabarung zum Vertrag der Termin für die Gehaltsanpassung auf den 20.09.12 gesetzt wird.

Kann Herr Meier verlangen, dass der Termin rückwirkend auf Mai 2012 gesetzt wird?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo

Das käme vor allem darauf an, was bei den Verhandlungen konkret zwischen den Parteien im Wortlaut vereinbart wurde. Zudem wäre wichtig zu wissen, ob der hier gelieferte Satz wirklich alles ist, was zu dem Thema vertraglich fixiert ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Das käme vor allem darauf an, was bei den Verhandlungen
konkret zwischen den Parteien im Wortlaut vereinbart wurde.

Mal angenommen, da steht Aussage gegen Aussage und somit gilt nur das Schriftliche.

Zudem wäre wichtig zu wissen, ob der hier gelieferte Satz
wirklich alles ist, was zu dem Thema vertraglich fixiert ist.

Bezüglich Gehaltsanpassungen ja.

Gruß,
Fred

Hallo

Aus dem Umstand, daß man sich über etwas verständigen möchte, würde ich persönlich keinen Anspruch auf rückwirkende Gehaltsanpassung ableiten. Ob meiner Interpretation ein Richter folgt, fällt in den Bereich der Wahrsagerei…

Zudem scheint ja ein Änderungsvertrag zu existieren, der etwas regelt. Sofern beide Parteien ihn unterschrieben haben, dürfte sich die Frage erledigt haben. Hat der AN den Vertrag noch nicht unterschrieben, kann er nachverhandeln. Dann wäre imho auch der Anspruch auf die Gehaltsanpassung nicht mehr gegeben, da das Angebot des AG offensichtlich nicht angenommen wurde.

Gruß,
LeoLo