Hallo,
mal angenommen im Arbeitsvertrag von Herrn Meier steht:
„Über Gehaltsanpassungen verständigen sich der Angestellte und die Firma anschließend im zweijährlichen Turnus.“
Dieser Termin sei im Mai 2012 gewesen.
Weiterhin sei angenommen, dass die Verhandlungen der Gehaltsanpassung seit Mai 2012 andauern und man sich am 20.09.12 einigt.
Nun sei angenommen, dass in der Änderungsvereinabarung zum Vertrag der Termin für die Gehaltsanpassung auf den 20.09.12 gesetzt wird.
Kann Herr Meier verlangen, dass der Termin rückwirkend auf Mai 2012 gesetzt wird?
Danke und Gruß,
Fred