muss das datum der steuerlichen anmeldung mit dem der gewerbeanmeldung übereinstimmen? denn wenn man vorkosten geltend macht, dann macht man die steuerlich geltend. da es aber nur VOR-kosten sind, ist der betrieb deshalb noch nicht gewerblich anzumelden, oder liege ich da falsch? denn dann wären es ja keine vorkosten, sondern normale kosten aus dem geschäftsbetrieb heraus.
muss das datum der steuerlichen anmeldung mit dem der
gewerbeanmeldung übereinstimmen?
Nicht unbedingt. Dem Finanzamt ist die Anmeldung bei der Stadt ziemlich wurscht; dem FA kommt es nur auf die Steuer an.
Frühe Anmeldung bei der Stadt ist aber sinnvoll, weil dann das ganze Prozedere automatisch ans Laufen kommt:
Das FA schickt den Fragebogen; und die IHK auch ihr „Begrüßungsschreiben“
denn wenn man vorkosten
geltend macht, dann macht man die steuerlich geltend. da es
aber nur VOR-kosten sind, ist der betrieb deshalb noch nicht
gewerblich anzumelden,
Theoretisch ja, aber siehe oben. Bei einem kleinen Gewerbe kommt das im ersten Jahr sowiso alles in eine gemeinsame Liste.