Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung

Guten Morgen, und wieder eine Frage von mir.
Ich habe einen Käufer für mein EFH gefunden, der Notarvertrag liegt im Entwurf vor. Soweit alles i.O., mein Steuerberater schaut noch mal drüber, aber eine Sache macht mir doch Bauchweh. Mag eine Standardklausel sein, die noch abzuändern wäre, aber der Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung (also Fälligkeit) ist hier mit 10 Tage nach Räumung des Hauses angegegeben. Es wird also momentan davon ausgegangen, dass der Veräußerer einen Kaufvertrag unterschreibt sowie auch noch auszieht, ohne je Geld gesehen zu haben bzw. dass der KP auf das Notaranderkonto überwiesen wird. Nun muss ich mir aber auch eine neue Bleibe suchen, nämlich eine ETW, und da werde ich ja wohl auch kaum einen Vertrag unterschreiben geschweige denn einziehen können, ohne Geld auf den Tisch zu legen, aber das riecht streng nach Zwischenfinanzierung, und die ist teuer.
Ist es denn überhaupt üblich, das so handzuhaben, und wäre es zu erwarten, meine Käufer würden den Kaufpreis bereits bei UNterzeichnung hinterlegen, so dass ich mir endlich meine Wohnung kaufen kann?
Danke im Voraus.
Karina

Hallo

also, eine solche Klausel kenne ich nicht.
Würde ich auch nicht haben wollen. Was ist denn im Fall, dass der Käufer sich die Sache anders überlegt und den Vertrag platzen lässt?
Dann sind Sie ausgezogen, haben was Neues „gekauft“ und stehen dann im Regen…

Der Käufer sollte nach notariellem Vertrag die Kaufpreissumme auf ein Notaranderkonto einzahlen, so dass Sie sicher sind, der Kaufpreis ist gezahlt und nach Ihrem Auszug sofort an Sie überwiesen. Diesen Termin kann man festlegen, Tag X.

Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.
Wer hatte denn die Idee?

Gruß

Der Käufer sollte nach notariellem Vertrag die Kaufpreissumme
auf ein Notaranderkonto einzahlen, so dass Sie sicher sind,
der Kaufpreis ist gezahlt und nach Ihrem Auszug sofort an Sie
überwiesen. Diesen Termin kann man festlegen, Tag X.

Hmmm. Ich habe gerade lange mit einem befreundeten Banker telefoniert. Der sagte mir, dass der Erwerber sich wohl nicht darauf einlassen wird, lange vor Einzug den KP zu hinterlegen, denn dann zahlt er für den Kredit ja bereits Zinsen, ohne dass der Eigentumsübergang stattgefunden hat und er im neuen Haus hockt. Das sei wohl auch eher nicht üblich. Einen Kompromissvorschlag hatte er dennoch: Die Eigenmittel könnten bereits vorab auf das Notaranderkonto eingezahlt werden (bzw. bei entsprechendem Vertrauensverhältnis direkt an mich). So hätte ich bzw. meine finanzierende Bank eine Sicherheit und ein Signal, dass die Erwerber seriös sind. Es fielen hier auch keine Kreditzinsen an, und etwaige Zinsverluste (etwa aus der Auflösung eines Sparbuchs) könnten durch eine Festgeldanlage, die der Notar einrichtet, aufgefangen werden.

Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren! Aber ich verstehe auch die Interessen der Gegenseite.

Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.
Wer hatte denn die Idee?

So stand es wie anfangs erwähnt im Entwurf des Vertrags, den ich vor ein paar Tagen vom Notar bekam. Ich werde um eine gewisse Zwischenfinanzierung jedoch wohl nicht rumkommen, so dass es jetzt darum geht, die Last zu minimieren und vor allem die Laufzeit. Die Konditionen lagen zuletzt bei 8% p.a.

Gruss
Karina

Hallo Karina,

es ist leider immer schlecht wenn man nur ungenaue Daten hat.
Liegt zwischen Notarvertrag und Übergabe z.B. ein längerer Zeitraum ist klar, dass der Käufer nicht unmittelbar nach Vertrag den Kaufpreis bezahlt. Wäre eben gut, so kleine Details mit zu schreiben.

Zahlung nach Auszug finde ich trotzdem nicht ok, sollte wenn, dann am Tag der Übergabe sein.

Gruß