Hallo,
eine Zeitarbeitsfirma macht macht mit einem Angestellten einen
Arbeitsvertrag.
Dieser Vertrag sieht vor, dass der Monatslohn am 20. des Folgemonats
ausgezahlt wird.
Ist es rechtens, dass der Arbeitnehmer so lange auf seinen Lohn
warten muss?
Vielen Dank
Claus
Hallo Claus,
warum nicht?
Die meisten Zeitarbeitsfirmen zahlen regelmässig erst am 15. des Folgemonats aus, in diesem Fall 5 Tage später ist doch kein Beinbruch.
Es bleibt dem Zeitarbeiter unbenommen, einen Vorschuss zu nehmen, oder?
Gruß
WB
Hallo
Ist es rechtens, dass der Arbeitnehmer so lange auf seinen
Lohn
warten muss?
Wenn der AN den Vertrag unterschrieben hat: Ja. Es sei denn, ein anzuwendender TV regelt es anders und läßt eine für den AN schlechtere Vereinbarung nicht rechtswirksam zu.
Vielleicht findest du hier was:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/zeitarbeit.htm
Gruß,
LeoLo
Hallo
Es bleibt dem Zeitarbeiter unbenommen, einen Vorschuss zu
nehmen, oder?
Nö, es bleibt dem AG überlassen, einen zu geben. Einen Rechtsanspruch auf einen Vorschuss gibt es da nicht. Viele machen das nicht.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
DAS stimmt, einen ANSPRUCH hat er nicht.
Er kann aber mal fragen!
Meines Wissens gewähren viele Zeitarbeitsfirmen einen Vorschuss auf Wunsch, der aber „verzinst“ wird, also eine Vorschuss-Gebühr wird fällig. Die ist allerdings meistens höher als die Zinsen bei der Bank, falls man sein Konto überziehen muss.
Gruß
WB
Hallo LeoLo und Wadlbeisser,
vielen Dank für eure Antworten.
Das mit dem Vorschuss sollte er mal probieren.
Gruß
Claus