Zeitpunkt der Mietzahlung

Hallo,

ich zahle die Miete immer schon in der letzten Woche vor dem zu bezahlenden Monat. Also beispielsweise die Miete für den Monat Oktober in der letzten Septemberwoche (~25/26.09). Ich handhabe das nun schon seit längerer Zeit so um sicherzustellen, dass die Miete am 1. des zu bezahlenden Monats auf dem Konto des Vermieters ist. Nun meine Frage: Ist dieser Zeitpunkt der Mietzahlung überhaupt zulässig ? Im Mietvertrag steht am 1. des zu bezahlenden Monats. In der Überweisung gebe ich immer als Verwendungszweck unter anderem den jeweiligen Monat an.

Liebe Grüße und Danke im Voraus für eure Antworten

Natürlich ist eine frühere Zahlung mit Angabe des Verwendungszwecks möglich. Das Gesetz besagt, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters zu sein hat:

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/con…

natürlich ist das zulässig!jeder vermieter würde sich so einen mieter wie dich wünschen!

Moin, was für eine Frage! Sonst hast Du keine Sorgen? Lt. Mietrecht ist die Miete bis zum 3. Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Niemand wird sich beschweren wenn du früher zahlst.

Gruß connection

Miete ist am 3. eines Monats fällig, d.h. die Miete für November 2013 ist am 3.11.2013 fällig
lg
MT

Miete ist am 3. eines Monats fällig, d.h. die Miete für
November 2013 ist am 3.11.2013 fällig

und schon wieder eine falsche Antwort…

macht dir das Spaß?

3 Like

Hallo,
na klar ist das in Ordnung, haben ja alle anderen Antworter auch schon bestätigt. Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet, da brauchst du dich dann um nichts mehr kümmern.
Gruß
Sabine

Hallo! So wie es im Mietvertrag vereinbart wurde so muß die Miete auch überwiesen werden. Ein Paar Tage früher ist viel besser als später. Sie können sicher auch ein Jahr im vorraus bezahlen. Da wird niemand was gegen haben. Später als den Datum der vereinbahrt wurde hat man dann aber nicht gern.