Hallo,
ist bei der Angabe von Versicherungsbeiträgen in der ESt-Erklärung der Zeitpunkt der Zahlung oder der zu versichernde Zeitraum entscheidend? Beispiel: Der Steuerpflichtige zahlt im Dezember 2009 seinen Beitrag zur Kfz-Haftpflicht für das erste Quartal 2010. Erfolgt die Angabe in der Erklärung 2009 oder 2010?
Gruß
Ultra