Zeitpunkt der Zahlung von Versicherungsbeiträgen

Hallo,

ist bei der Angabe von Versicherungsbeiträgen in der ESt-Erklärung der Zeitpunkt der Zahlung oder der zu versichernde Zeitraum entscheidend? Beispiel: Der Steuerpflichtige zahlt im Dezember 2009 seinen Beitrag zur Kfz-Haftpflicht für das erste Quartal 2010. Erfolgt die Angabe in der Erklärung 2009 oder 2010?

Gruß
Ultra

Hallo!

Hier ist §11 EStG einschlägig. Prinzipiell ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend.

Es gibt eine Ausnahmeregelung für regelmäßige Zahlungen. Wenn die Zahlung zehn tage vor oder nach Kalenderjahresende (also 22.12. bis 10.01.) erfolgt, dann ist der Posten in dem Jahr anzusetzen, in das er wirtschaftlich gehört.

Gruß

Jörg