leider noch eine Frage…
geht der Eigentumsuebertrag bei einem gekauften Haus ueber lt.
-Kaufvertrag (wenn z.B. drin steht…Nutzen und Lasten gehen ueber am…)
-oder bei Eintragung ins Grundbuch?
Ist dies gesetzlich geregelt?
leider noch eine Frage…
geht der Eigentumsuebertrag bei einem gekauften Haus ueber lt.
-Kaufvertrag (wenn z.B. drin steht…Nutzen und Lasten gehen ueber am…)
-oder bei Eintragung ins Grundbuch?
Ist dies gesetzlich geregelt?
Hallo,
geht es Dir um die Regelung von „Anschaffung und Veräußerung“ nach § 23 (1) EStG ? Wenn ja so gilt dies:
Anders als im Zivilrecht kommt es im Steuerrecht auf das sog. Verpflichtungsgeschäft an. Damit ist der Kaufvertrag maßgeblich. Hierdurch sollen v.a. Steuergestaltungen welche die Umgehung der 10 Jahresfrist zum Gegenstand haben, vermieden werden.
Geregelt durch: BVerfG bzw. BStBl. II 1992, S. 213/214
VG
Sebastian
Eher nicht um Verausserung sondern einfachnur ab wann ich im Steuerrecht der Eigentumer bin.ob da kaufvertrag vor Grundbucheintragung gilt oder ob Grundbucheintragsdatum ausschlaggebend ist!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Eher nicht um Verausserung sondern einfachnur ab wann ich im
Steuerrecht der Eigentumer bin.ob da kaufvertrag vor
Grundbucheintragung gilt oder ob Grundbucheintragsdatum
ausschlaggebend ist!
Angeschafft ist ein Grundstück mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Das ist der Zeitpunkt, zu dem nach der Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Käufer übergehen.
Es kommt deshalb auf den Inhalt des Kaufvertrags ein. Dabei besonders auf Nutzen und Lasten-Übergang achten, denn zu diesem Zeitpunkt geht das steuerliche Eigentum über.
Schöne Grüße
C.