Üblicherweise gibt man die ESt-Erklärung für das vergangene Jahr bis zum 31.05. des laufenden Jahres ab. Hat es irgendwelche Vorteile oder Nachteile, wenn man sie freiwillig früher abgibt? Meine Frage zielt auf zwei Aspekte ab.
- Prüfen die Finanzbeamten strenger, weil zu Jahresbeginn i.d.R. weniger ESt-Erklärungen eingehen und sie daher weniger stark ausgelastet sind?
- Erfolgt die Steuerrückerstattung (sofern man Anspruch auf eine hat) früher, wenn man die ESt-Erklärung früher einreicht?
Aus meiner Erfahrung:
- Nein
- evtl.
ist natürlich ein Unterschied ob der Sachbearbeiter gerade 10 Erklärungen zum bearbeiten hat oder 100 aber genau kann ja niemand wissen was er gerade alles zu bearbeiten hat.
Schneller geht es (bei uns) wenn man seine Erklärung mit elster (zertifiziert) übermittelt und evtl. notwendige Belege auch sofort einreicht.
Grüße Bröselchen
Guten Tag,
Üblicherweise gibt man die ESt-Erklärung für das vergangene Jahr bis zum 31.05. des laufenden Jahres ab. Hat es irgendwelche Vorteile oder Nachteile, wenn man sie freiwillig früher abgibt? Meine Frage zielt auf zwei Aspekte ab.
- Prüfen die Finanzbeamten strenger, weil zu Jahresbeginn i.d.R. weniger ESt-Erklärungen eingehen und sie daher weniger stark ausgelastet sind?
nein, sie prüfen nicht mehr als sonst auch, im Gegenteil, durch die weniger starke Auslastung wird die STe Erklärung schneller bearbeitet
- Erfolgt die Steuerrückerstattung (sofern man Anspruch auf eine hat) früher, wenn man die ESt-Erklärung früher einreicht?
Logischerweise wird dann auch die Steuererstattung früher vorgenommen bzw. eine Steuernachzahlung früher eingefordert