könnt Ihr mich mal bitte aufklären, wie es denn jetzt um den Wechsel der gesetzl. Krankenversicherung beschaffen ist. Kann man tatsächlich jetzt JEDERZEIT kündigen (bis Ende d. Monats), oder wie gehabt, bei Arbeitgeber-Wechsel, und Ende September?
Hm, habe geschaut, aber da ist nur die Rede von Zusatzversicherungen.
Ich will einfach bloss wissen, ob man den eine einfache, ‚normale‘ gesetzl. Krankenversicherung jederzeit kündigen kann. So wie angeblich ein Gesetzbeschluss rausgekommen sei…
Nur ein Satz.
Danke!
Hi,
wenn Du bis zum Tag der Beratung der Gesetztesvorlage gekündigt hattest (das war im Mai), dann kannst Du zum 31.12. wechseln. Der Stichtag 30.9. fällt dieses Jahr aus, sofern das Gesetz so verabschiedet wird.
Wenn nicht, kannst Du bei Einreichung der Kündigung bis 17.01.2002 zum 1.3.2002 in eine neue Kasse, ab diesem Zeitpunkt gilt dann die Regel, das Du jederzeit mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen kannst. Allerdings besteht nach jedem Wechsel eine Mindestzeit von 18 Monaten bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit.
Von all dem unbenommen ist nach wie vor das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Hallo,
wobei noch nicht genau raus ist, ob eine Kündigung möglich ist,
wenn am Kündigungstermin noch keine 18 Monate bei der
Vorgängerkasse zurückgelegt wurden.