Zeitpunkt Wohngebäudeversicherung

Hallo Zusammen,

für ein noch zu errichtendes Haus soll eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Von Seiten des Bauträgers existiert eine Versicherung gegen Feuerschäden während der Rohbauphase.

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Wohngebäudeversicherung gegen die Schäden (Sturm/Hagel, Leitungswasser) abgeschlossen werden? Umgehend, oder wird dies erst bei Fertigstellung notwendig?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Guten Tag tarrasque,
solange das Haus dem Bauträger gehört, ist der für den Versicherungsschutz zuständig. Klugerweise hat er eine Rohbaufeuerversicherung abgeschlossen. Bei Eigentumsübergang und Bezug ist der Eigentümer zuständig. Er kann hier und da und dort eine
Wohngebäudeversicherung abschließen. Er kann es auch bleiben lassen.
Solch Mutige gibt es aber nur wenige. Er kann sich auch beim Versicherer für den Rohbau über den Bauträger einklinken. Bzw. nach Lage der Dinge wird der Vertreter dort den neuen Eigentümer beizeiten ansprechen.
Gruß
Günther

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Wohngebäudeversicherung gegen
die Schäden (Sturm/Hagel, Leitungswasser) abgeschlossen
werden? Umgehend, oder wird dies erst bei Fertigstellung notwendig?

Das geht erst ab Bezugsfertigkeit.

Hallo Nordlicht, hallo Günther,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Dann bleibt also noch ein bisschen Zeit bis zum Abschluss der Versicherung.

Beste Grüße

Tarrasque

Es kommt darauf an
Hallo,

es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist und welche Gefahren wann auf den Bauherrn übergehen (Abnahme von einzelen Bauabschnitten). Ist es tatsächlich ein Bauträger oder ein Schlüsselunternehmen, das auf dem bereits dem Bauherren gehörenden Baugrund ein Gebäude errichtet?
Die Rohbaufeuerversicherung ist schon ein mal gut. Aber was ist mit Überflutung, Sturm, Frost etc. Aus leidvoller eigener Erfahrung weiss ich was es bedeutet, wenn der gläserne Zähler an der Wasseruhr bei Frost im Rohbau platzt. Was ist mit Diebstahl von bereits eingebauten Teilen (z.B.Fenstern). Wer kommt für den Bruch von Glasscheiben während der Bauphase auf; wer für mutwillige Zerstörungen. Hier sollte man einen Blick in den Vertrag werfen. Auch wenn der Bauträger das Risiko trägt, wäre eine Bauleistungsversicherung nicht verkehrt. Damit vermeidet man ggfls. die langwierige Suche nach den Schuldigen und eine Bauverzögerung.

Gruß Woko

es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist und welche

Das kann man sich nicht aussuchen. Wir versichern z.B. keine nicht-bezugsfertigen Häuser gegen Lw und St. Feuerrohbau ist da eine Ausnhame.

Die Rohbaufeuerversicherung ist schon ein mal gut. Aber was
ist mit Überflutung, Sturm, Frost etc. Aus leidvoller eigener
Erfahrung weiss ich was es bedeutet, wenn der gläserne Zähler
an der Wasseruhr bei Frost im Rohbau platzt.

Das ist weniger eine Frage der Wohngebäude, sondern eher der Bauzeitversicherung.

Diebstahl von bereits eingebauten Teilen (z.B.Fenstern). Wer

Bauzeitversicherung. Wohngebäude deckt keinen Diebstahl.

Hallo Nordlicht,

mit Vertrag meinte ich auch nicht die Versicherung, sondern den Bauvertrag.
meine Antwort zielte auch darauf ab, dass der Fragensteller prüfen soll ab wann das Risiko auf ihn übergeht. Wenn er selbst Bauherr ist und lediglich einen Generalunternehmer mit der Bauausführung beauftragt hat, dann tritt die Gefahr mit jeder Abnahme einer Teilbaumaßnahme auf ihn über. Da wäre es dann sinnvoll wenn er auch vorher schon eine Bauzeitversicherung incl. einer Bauleistungsversicherung abschließt. Damit vermeidet er ggfls. existenzielle Schadensfolgen. Da braucht er sich vielleicht gar keine Gedanken mehr über die spätere Gebäudeversicherung zu machen, wenn der Bau mangels Masse nicht fertiggestellt werden kann.

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke für deine Anregungen!

Der Bauträger errichtet das Objekt schlüsselfertig und ist gleichzeitig Bauherr. Der Käufer wird nach Zahlung des Gesamtpreises Eigentümer des Objekts.

Eine alternative Fragestellung könnte lauten: Ab welchem Bauabschnitt (bei 7 Teilabschnitten nach MaBV) macht es Sinn, eine Wohngebäudeversicherung gegen Sturm/Hagel und Leitungswasser abzuschliessen?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Beste Grüße

Tarrasque

Eine alternative Fragestellung könnte lauten: Ab welchem
Bauabschnitt (bei 7 Teilabschnitten nach MaBV) macht es Sinn,
eine Wohngebäudeversicherung gegen Sturm/Hagel und
Leitungswasser abzuschliessen?

Diese Frage habe ich Dir bereits beantwortet, ab Bezugsfertigkeit. Ich glaube nicht, dass Du vorher eine Wohngebäudeversicherung abschließen kannst (bei meiner Gesellschaft zumindestens nicht).

Unbewohnte Gebäude stellen ein erheblich erhöhtes Risiko dar. Für bezugsfertige, ständig unbewohnte Gebäude nehmen wir einen Prämienzuschlag von 100 %.

Hallo Woko,

mit Vertrag meinte ich auch nicht die Versicherung, sondern den Bauvertrag.

Du hast mich falsch verstanden. Der Bauvertrag spielt für die Wohngebäudeversicherung keine Rolle, ohne Bezugsfertigkeit keine Versicherung, weder für den Bauherrn noch für den Bauträger.

Gedanken mehr über die spätere Gebäudeversicherung zu machen,
wenn der Bau mangels Masse nicht fertiggestellt werden kann.

Dieses Risiko besteht in der Tat. Noch nicht einmal in D kann man sich gegen alles versichern.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für deine Antwort!

Damit sollte die Frage beantwortet sein.

Einen schönen Abend

Tarrasque

Hallo Nordlicht,

da haben wir die ganze Zeit aneinander vorbei geschrieben. Ich wollte nur auf die anderen Gefahren vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes hinweisen und die Versicherungsmöglichkeit hierzu. Mit keinem Wort hatte ich bisher die Wohngebäudeversicherung sondern nur die Bauleistungsversicherung angesprochen.
Wohngebäudeversicherung natürlich nur ab Bezugsfertigkeit.

Gruß Woko