bei meiner Frage geht es um den Urlaubsanspruch, oder besser gesagt: In welchem Umfang kann der Arbeitgeber die Länge und den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen bzw. vorschreiben.
Darf ein Arbeitgeber die Dauer des jeweiligen Urlaubs, z. B. des Sommerurlaubs, vorschreiben?
Also: Zwei Wochen Sommerurlaub, statt drei Wochen.
Oder: Alle 30 Tage Urlaubsanspruch am Stück nehmen.
Ist das im Tarifvertrag geregelt? Oder wo finde ich genaue Angaben?
JA ist dort geregelt. Gilt aber nur wenn er sich daran hält d.
h. ist ein Betriebsrat vohanden?
ARGH!
Was zur Hölle hat ein BR mit einbem Tarifvertrag zu tun?
Abgesehen davon, dass die LAGE des Urlaubs in keinem mir bekannten TV geregelt ist. OK, ich kenne aber auch die wenigsten der knapp 50000 (in Worten fünfzigtausend) Tarifverträgen in Deutschland.
Um welche Branche handelt es sich ?
Ob der AG sich an einen Tarifvertrag hält, hängt davon ab, ob ein TV greift - aber das hat mit der Frage nix zu tun.
bei meiner Frage geht es um den Urlaubsanspruch, oder besser
gesagt: In welchem Umfang kann der Arbeitgeber die Länge und
den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen bzw. vorschreiben.
UnterUmständen kann der AG so dringende betriebliche Gründe haben, dass der gesamte Urlaub in einem bestimmten Zeitraum genommen werden MUSS.
Mir fällt da der Fall eines Hotels ein, das sowohl in der Sommer- als auch Wintersaison fast immer ausgebucht war, so dass nur knappe 2 Monate für die Urlaubsgewährung blieben.
Ist das im Tarifvertrag geregelt? Oder wo finde ich genaue
Angaben?
Ich glaube kaum, dass irgendein Tarifvertrag so etwas regelt, da letzendlich der Arbeitgeber das letzte Wort bei der Urlaubsgewährung spricht. Zwar hat er die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, allerdings überwiegen die betrieblichen Belange.
Letztendlich ist es derart abhängig vom Einzelfall, dass Dir diese Frage in einem Forum kaum beantwortet werden kann - sorry!
JA ist dort geregelt. Gilt aber nur wenn er sich daran hält d.
h. ist ein Betriebsrat vohanden?
ARGH!
Was zur Hölle hat ein BR mit einbem Tarifvertrag zu tun?
Abgesehen davon, dass die LAGE des Urlaubs in keinem mir
bekannten TV geregelt ist. OK, ich kenne aber auch die
wenigsten der knapp 50000 (in Worten fünfzigtausend)
Tarifverträgen in Deutschland.
Ganz einfach wenn die Firma kein Betriebsrat hat, kann er sich an den gültigen Tarifvertrag halt muss es aber nicht. Verstanden ??
Was ist so uneindeutig an dem Wort „zusammenhängend“?
Nichts es sagt ja das 2 Wochen Urlaub zusammenhängend gewährt werden müssen.
Ganz einfach wenn die Firma kein Betriebsrat hat, kann er sich
an den gültigen Tarifvertrag halt muss es aber nicht.
*gröhl*
Sorry, bei all dem Unfug der letzten Wochen hier im Brett ist
das so ziemlich das absurdeste, was ich lesen durfte!
Nenn uns dafür bitte die Quelle!
Ach dann erkläre mir mal warum Schlecker und Co gegen Betriebsräte sind?! Und Firmen die ich kenne wo ein Betriebsrat vorhanden ist, sich an Tarifverträge halten ?!
Was ist so uneindeutig an dem Wort „zusammenhängend“?
Nichts es sagt ja das 2 Wochen Urlaub zusammenhängend gewährt
werden müssen.
Das mit den 2 Wochen gilt NUR, wenn es nicht möglich ist, den GESAMTEN Urlaub am Stück zu nehmen.
Das geht aus diesem ansonsten ziemlich verwirrenden Gesetz doch völlig eindeutig hervor!
Ach dann erkläre mir mal warum Schlecker und Co gegen
Betriebsräte sind?!
Ach dann erkläre mir mal warum Schlecker und Co gegen
Betriebsräte sind?! Und Firmen die ich kenne wo ein
Betriebsrat vorhanden ist, sich an Tarifverträge halten ?!
leider hast Du nicht verstanden wann ein Tarifvertrag gilt. Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden (Flächentarif) oder einzelnen Arbeitgebern (Haustarif) und Gewerkschaften abgeschlossen. Deshalb gilt er im allgemeinen nur zwischen Arbeitgebern die im Arbeitgeberverband Mitglied sind (wenn es keine AT Mitgliedschaft ist) oder den Arbeitgebern die selber verhandelt haben und Gewerkschaftsmitgliedern.
Ergänzung für Guido ).
Es gibt auch Tarifverträge die für allgemein verbindlich erklärt wurden.
Der Betriebsrat hat mit der Gültigkeit von Tarifverträgen nichts zu tun, mit der Ausnahme, dass er bei Gültigkeit die Einhaltung zu kontrollieren hat.