Hallo,
eine Ehefrau hat seit Jahren eine 400€ Job. Bei der Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung) meckert WISO, dass man Zeiten und Gründe für die Nichtbeschäftigung angeben soll.
Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht bei Punkt 2 „Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn“ eine 1, ohne Buchstabe im zweiten Teil des Feldes. Nun war aber die Frau das ganze Jahr 2009 ohne Unterbrechung beschäftigt.
Auf den Lohnsteuerbescheinigungen der letzten Jahre stand bei ihr immer eine 1. Meistens hat´s ja auch gestimmt, da war sie in Mutterschutz, aber mind. noch einmal hat´s auch nicht gestimmt. Nur wurde die Steuererklärung damals noch nicht mit WISO gemacht.
Viel geschrieben, kurze Frage. Ist das bei 400€ Jobs normal, dass da eine 1 steht?
Danke
Martin
Normalerweise bekommt man bei einem 400€ Minijob keine Lohnsteuerbescheinigung und wenn dann braucht man diese nicht bei der Einkommensteuer anzugeben.
Kann es sein das in einem Monat kein Geld verdient wurde? Wird im Lohnbüro dann mit „unbezahlten Urlaub/Fehlzeit“ o.ä. geschlüsselt.
Danke für die Antwort.
Normalerweise bekommt man bei einem 400€ Minijob keine
Lohnsteuerbescheinigung und wenn dann braucht man diese nicht
bei der Einkommensteuer anzugeben.
Auch bei gemeinsamer Veranlagung nicht?
Kann es sein das in einem Monat kein Geld verdient wurde?
Nein.
Danke für die Antwort.
Normalerweise bekommt man bei einem 400€ Minijob keine
Lohnsteuerbescheinigung und wenn dann braucht man diese nicht
bei der Einkommensteuer anzugeben.
Auch bei gemeinsamer Veranlagung nicht?
Die Veranlagung hat damit nichts zu tun. Es ist egal ob zusammen oder getrennt. Es spielt nur eine rolle ob ggf. die Lohnsteuerkarte abgegeben worden ist. (imho sinnfrei)