Hallo Gemeinde,
trotz Suchfunktion komme ich nicht so recht weiter.
Wenn man bei einem einmonatigem Fahrverbot die Möglichkeit hat, den Zeitpunkt selber zu wählen, zählt da der Monat vom 1. bis zum 31. oder kann man z.B. auch am 18. bis zum 17. des Folgemonats seinen Schein abgeben?
Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß Hägar