Zeitraum Kündigung GKV?

Hallo Ihr Lieben,

in welchem Zeitraum musste man noch einmal die gesetzl. Krankenversicherung kündigen, wenn man nicht mehr pflichtversichert ist? Ab da gerechnet wo die freiwillige Versicherung eintritt?

DAnke im Voraus.

LG

Andrea

Hallo,
wenn die Pflichtversicherung endet und keine freiwillige Weiterversicherung schriftlich beantragt wird, endet die Mitglied-
schhaft in der gesetzlichen Krankenkasse kraft Gesetzes zu dem
Tage an dem auch die Pflichtversicherung endet.
Ein Wechsel in eine private Krankenkasse ist dann möglich.
Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse allerdings
nicht. Der ist nur gegen Vorlage einer Kündigungsbestätigung
nach § 175 Sozialgesetzbuch V - SGB V möglich. Diese Bestätigung
gibts allerdings nur bei einer ordentlichen Kündigung, d.h.
die Mitgliedschaft (egal ob pflicht- oder freiwillig versichert)
mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung.
Auf die konkrete Frage bezogen würde das bedeuten, nach Ende der
Pflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung nur bei der alten Kasse möglich und die kann nur nach ordentlicher Kündigung
verlassen werden.

Gruss

Günter Czauderna